Krieg der Kolumnisten

SoBli-Kolumnist Frank A. Meyer bringt Weltwoche-Kolumnist Christoph Mörgeli vor den Kadi. Meyer will den scharfen Angriff Mörgelis in der Kolumne vom
6.4. nicht auf sich sitzen lassen. Er hat mit Hilfe des «Ringier»-Anwalts Matthias Schwaibold wegen Persönlichkeitsverletzung geklagt und verlangt 10‘000 Franken Genugtuung. Für 16. Mai ist ein Friedensrichtertermin anberaumt.

Presseverein.ch konnte mit dem Beklagten sprechen.

PV.CH: Überrascht Sie diese Klage, Herr Mörgeli?
Mörgeli: Ich bin sehr überrascht. Ausgerechnet ein Journalist will die Meinungsfreiheit beschneiden. Sonst schwafelt Herr Meyer immer von Pressefreiheit, wehe aber, jemand denkt nicht wie er, dann will er gleich Maulkörbe verhängen.

Was nimmt er Ihnen denn übel?
Den «Gymnasiastenton» und das «Vergreifen am Nazi-Vokabular». Und ich verstehe, dass er es mir übel nimmt – das war ja auch meine Absicht.

Was sagen Sie zur Klage?
Sie ist lächerlich. Es wäre schlimm bestellt um den Rechtsstaat, wenn es
nicht möglich wäre, jemandem vorzuwerfen, er vergreife sich am Nazi-Vokabular.
Namentlich, wenn man es belegen kann. Wohlgemerkt: Ich habe nicht gesagt,
er sei ein Nazi.

Erscheinen Sie überhaupt vor dem Friedensrichter, als Nationalrat geniessen Sie doch parlamentarische Immunität?

Richtig, um so mehr als es sich um eine politische Äusserung handelt. Ich
werde trotzdem erscheinen. Diesen Spass lasse ich mir nicht entgehen. Besonders
Wunder nimmt mich die Forderung in der Klage, «Personendaten des Klägers
bei dem Beklagten sind zu vernichten oder zu sperren». Ob Herr Meyer meine
geistige Festplatte löschen will?

Stehen Sie noch immer zu Ihren Aussagen?
Eben las ich die Kolumne noch einmal, ich finde sie immer besser.

Gerhard Schröder von der «Toskana-Fraktion» hat Sie aber noch nicht verklagt?
Erstaunlicherweise nicht. Dabei würde der geschäftstüchtige Altkanzler mich vielleicht ebenso gerne um 10’000 Franken abzocken wie Herr Meyer.

Frank A. Meyer machte bereits 2002 mit einer Schadenersatzforderung wegen
Technolärms Schlagzeilen. Mörgeli geriet 2005 in die Kritik, weil er Bundesrat
Samuel Schmid indirekt der Charakterlosigkeit bezeichnete.

Presseverein.ch wollte auch Frank A. Meyer zur Klage interviewen. Die
entsprechende Anfrage beantwortete dieser knapp: «Ich habe meiner Klage keinerlei Erklärungen beizufügen.»

Die zuständige Friedensrichterin darf zum laufenden Verfahren nichts sagen. Generell gilt: Verfahren vor dem Friedensrichter sollen den Streitparteien den teuren Gang vor Gericht ersparen, im Bereich Strafrecht werden Ehrverletzungsklagen für eine erste Prüfung vorgetragen. (sut.)