NZZ verletzt Wahrheits- und Berichtigungspflicht nicht

Eine Beschwerde eines Lesers in Deutschland gegen die «alte Tante» wurde vom Schweizer Presserat abgewiesen.

Im November 2007 berichtete die «Neue Zürcher Zeitung» unter dem Titel «Braunschweig auf dem Weg zur heissesten Forschungsregion Europas›» über die Entwicklung der Industrie- und Forschungsregion Braunschweig und namentlich über Forschungsschwerpunkte rund um den Braunschweiger Flughafen. Dabei wurde erwähnt, dass die Start- und Landebahn nur 1700 Meter lang sei und selbst ein Airbus A320 dort nur bei schönem Wetter landen könne. Weiter heisst es sodann, «doch das soll sich bald schon ändern. Die Verlängerung auf 2300 Meter ist beschlossene Sache. Zur Überraschung der Behörden, die in solchen Fällen mit Hunderten von Klagen rechnen, waren die Einsprüche diesmal an einer Hand abzuzählen.»

Diese Aussage passte einem Leser überhaupt nicht. Der Beschwerdeführer beanstandet, die Darstellung, wonach die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg auf 2300 Meter beschlossene Sache sei, entspreche nicht der Wahrheit. Zudem forderte er –als eigentlich nicht Betroffener- eine Berichtigung des Geschriebenen.

Der Presserat kommt zum Schluss, dass im Artikel nicht der Eindruck erweckt wird, die Verlängerung der Start- und Landebahn sei insofern eine beschlossene Sache, als sie unabwendbar sei. Denn ungeachtet davon, ob die NZZ für die Benennung der Rechtsbehelfe die formaljuristisch richtige Bezeichnung verwendet hat, werde auch für den unbedarften Leser klar, dass ein Beschluss zur Startbahnverlängerung vorliegt, gegen welchen noch Rechtsmittel in geringem Umfang eingelegt worden sind.

Die Stellungnahme des Schweizer Presserats findet man hier.

             
           Die «alte Tante» wird auch in Braunschweig gelesen.
                                  (Bild: wienerlloyd.net)