«20 Minuten» hat die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journis verletzt

In einem Artikel hat die Gratiszeitung den vollen Vornahmen und die Initiale des Nachnamens eines Täters bekanntgegeben. Weshalb der Schweizer Presserat eine Beschwerde gegen «20 Minuten» nun gutgeheissen hat.

Im April letzten Jahres veröffentlichte «20 Minuten» den Artikel «Wiederholt vergewaltigt». Darin berichtete die Gratiszeitung mit Nennung von Vornamen und Initiale des Nachnamens über den Strafprozess gegen einen «41-jährigen Psychologen». Diesem werde «vorgeworfen, seine zwölfjährige Stieftochter wiederholt vergewaltigt und auch den Rest der Familie einem brutalen Gewaltregime unterworfen zu haben.

Die Mutter reichte daraufhin auch im Namen ihrer Kinder eine Beschwerde beim Schweizer Presserat ein. Der an sich korrekte Bericht von «20 Minuten» enthalte unnötigerweise alle Angaben, die es einem weiten Bekanntenkreis der Opfer erlaubten, den Angeklagten und damit auch die Opfer zu identifizieren. «Im albanischen Sprachraum werden auch fremde Erwachsene mit ihrem Vornamen angesprochen.» Mit der Nennung seines Vornamens und der Initiale des Nachnamens werde der Angeschuldigte etwa so «anonymisiert», wie wenn bei einem Schweizer der Nachname und die Initiale des Vornamens genannt würde.

«Dazu kommen die Angaben über das Alter des Angeklagten (41 Jahre) und seine Herkunft (aus dem Kosovo stammend). Schliesslich erfährt man, dass seine Stieftochter 2003 12 Jahre alt war und kann daraus ihr heutiges Alter ableiten. Alle, welche mit dieser Familie auf irgendeine Weise in Kontakt gekommen sind, erfahren auf diese Weise von den vorgeworfenen Vergewaltigungen und erkennen das Opfer davon.

In seiner Stellungnahme kommt der Presserat zum Schluss, dass im konkreten Fall eine identifizierende Berichterstattung offensichtlich nicht angebracht war. Problematisch war dabei vor allem die Nennung des vollen Vornamens und der Initiale des Nachnamens des Angeschuldigten. Der Presserat empfiehlt mit Nachdruck, auf entsprechende Angaben zu verzichten und stattdessen beispielsweise ein Pseudonym zu verwenden. Positiv wertete der Rat, dass sich die Zeitung nach der Publikation beim Opfer entschuldigte. (pv.ch)

                
Die ganze Stellungnahme des Schweizer Presserats zu diesem Fall findet man hier.