Eine Justizposse nähert sich dem Ende. Die Einstellungsverfügung zum Strafverfahren gegen den ehemaligen Armeechef Roland Nef bleibt für Weltwoche und Beobachter nicht länger unter Verschluss. Das Papier ist allerdings schon längst bekannt.
Und nun der nächste Richterspruch in Sache Nef: Auf Anordnung des Bundesgerichts hat das Zürcher Verwaltungsgericht sich erneut mit einer entsprechende Beschwerde der Redaktionen von Beobachter und Weltwoche befasst und diese nun gutgeheissen. Damit wird ein Entscheid der Oberstaatsanwaltschaft Zürich aufgehoben, die das Papier unter Verschluss lassen wollte mit dem Argument, die wesentlichen Fakten seien ja bekannt.
Die von der Sonntagszeitung aufgedeckte Affäre Nef führte zum Rücktritt des damaligen Armeechefs, bald darauf auch zur Demission des Verteidigungsministers Samuel Schmid. Die drei SoZ-Redaktoren, welche den Fall aufdeckten, erhielten dafür 2009 den Zürcher Journalistenpreis. Der NZZ war die Einstellungsverfügung, um die es jetzt ging, zugespielt worden.
Mehr zu diesem Fall:
SDA-Meldung vom 31. Mai 2010 im Tagi
Beobachter zum Bundesgerichts-Urteil
Der Blog von Beobachter-Redaktor Dominique Strebel