Alle Jahre wieder

Pro Litteris, die schweizerische Urheberrechts-Organisation für das geschriebene Wort und für Werke der Bildenden Kunst, ruft ihre Mitglieder auf, die Werkliste für 2007 einzureichen. Für fleissige Schreiberlinge schaut ein willkommenes Zubrot heraus.

Advent, Advent, ein Lichtlein brennt: „Wieder ist die Zeit gekommen, in welcher wir Sie an die Meldungen Ihrer im Jahre 2007 erschienen Werke erinnern möchten“, säuselt das Schreiben, datiert vom „Herbst 2007“, das dieser Tage die Abteilung Reprographie-Verteilung der Urheberrechts-Organisation Pro Litteris den Mitgliedern zugeschickt hat.

Das Jahr ist noch gar nicht um, aber aufgepasst: Hier geht es um bares Geld, denn besagte Abteilung verteilt den sogenannten Kopierrappen. Rund 6500 Urheberinnen und Urheber, die für ihre Mitgliedschaft nichts bezahlen müssen, – unter Ihnen viele Medienschaffende – sowie mehr als 700 Verlage sind an der Umverteilung beteiligt.

Die Zwangsabgabe auf die Benutzung von Kopiergeräten, die in der Schweiz ein Grossteil der Unternehmen bezahlen muss, stösst bei vielen Zahlungspflichtigen auf grösstes Unverständnis. Denn die Kopiersteuer wird auch fällig, wenn keinerlei urheberrechtlich geschütztes Material auf den Kopierer gelegt wird. Pro Litteris verschickt jährlich 75000 Rechnungen im Gesamtbetrag von diversen Millionen Franken. Etwa 4000 Rechnungsempfänger weigerten sich seit Jahren konsequent, zu bezahlen. Vor einem Jahr hat die Organisation die säumigen Zahler durch Anwaltskanzleien ein letztes Mal mahnen lassen. Rund 700 Firmen und Betriebe blieben stur, 280 davon wurden in diesem Jahr in einer ersten Welle vor dem Obergericht Zürich eingeklagt. An der geltenden Zahlungspflicht dürfte auch die laufende Revision des Urheberrechts nichts ändern.

Das alles muss die Mitglieder nicht weiter kümmern, abgesehen einmal von den dadurch ungesund hohen Verwaltungskosten, die an der GV der Pro Litteris regelmässig Stirnrunzeln hervorruft. Ohne grösseres Zutun erhalten die Autorinnen und Autoren einmal im Jahr einen Scheck von Pro Litteris, der Betrag kann bei fleissigen Schreiberlingen durchaus ein paar Hundert Franken ausmachen. Einzige Bedingung: Die Werkliste einreichen und zwar vor Ende Januar des Folgejahrs. Wer es bequem mag, kann das über das Internet tun. Und wer noch nicht Mitglied ist, jetzt aber schnell (Mitgliederbeitrag wie gesagt: Fr. 0)… (pv.ch)

www.prolitteris.ch