Anhaltende Störwirkung

Der österreichische Investor Mirko Kovats hat einen Prozess gegen Tagi-Redaktorin Angela Baradun gewonnen. Die Journalistin wurde von der Zivilkammer des Zürcher Obergerichts wegen Persönlichkeitsverletzung verurteilt, die sie in einem kritischen Artikel über Kovats und sein Engagement bei Unaxis/Oerlikon begangen haben soll.

Baradun hatte sich in dem im April 2005 erschienenen Artikel auf nicht näher benannte Analysten und Aktionäre berufen und behauptet, Mirko Kovats und sein Partner Ronny Pecik seien nicht an einer industriellen Lösung des Unternehmens interessiert: „Unter Börsianern kursiert der Verdacht, dass die Österreicher nur an der prall gefüllten Kasse von Unaxis interessiert seien. … Befürchtet wird, dass Kovats die Kriegskasse an den Aktionären vorbei in sein eigenes Portemonnaie schmuggeln will.“

Kovats klagte, blitzte aber in einem Strafpropzess ab, in dem Baradun vor Obergericht freigesprochen wurde. Mit dem parallel geführten Zivilprozess hatte der smarte Geschäftsmann nun mehr Erfolg. Das neue Urteil verknurrt Tagi-Herausgeberin Tamedia und seine Mitarbeiterin zur Publikation von wesentlichen Passagen des Urteils sowie zur Zahlung einer Prozessentschädigung von 8400 Franken sowie eines Grossteils der Gerichtskosten von rund 10000 Franken. 

Kovats hatte geklagt, weil er sich in dem Beitrag als Wirtschaftskrimineller verunglimpft sah. Die Zivilkammer berurteilte den Passus des Artikels als geeignet, „das berufliche und gesellschäftliche Ansehen des Klägers als Person zu beeinträchtigen“. Das kolportierte „spekulative Gerücht“ habe für Kovats eine „anhaltende Störwirkung“ gehabt. Das Urteil zeigt, wie sensibel gewisse Vertreter des Wirtschafts-Establishments, aber auch die Richter, auf kritische Zeitungsartikel reagieren. (pv.ch)