Argumentarium für Erweiterung der Trägerschaft der «Stiftung Schweizer Presserat»

Das Presseratpräsidium legt angesichts der grossen Bedeutung der Trägerschaft der Stiftung «Schweizer Presserat» nachfolgend die wichtigsten Argumente dar, die für den Einbezug von Verlegern und Veranstaltern sprechen.

Die Erweiterung der Trägerschaft sei kein «Geschenk an die Verleger» – dafür gebe es wahrlich keinen Grund. Es gehe vielmehr darum, Verleger und SRG in die gemeinsame Arbeit für Medienethik als Grundlage der Medienqualität einzubinden. Dem Presserat biete sich damit die grosse Chance, seine Akzeptanz in der Branche markant zu verbessern, heisst es in der Stellungnahme des Presseratpräsidiums.
 
Das Gremium unter dem Vorsitz von Dominique von Burg sieht mehr Chancen als Risiken:
  

  • Die Einsitznahme von Verlegern und Veranstaltern beschränkt sich auf den Stiftungsrat, indem die bisherigen Träger auch künftig über eine 2/3-Mehrheit verfügen werden.
  • Die Unabhängigkeit des Presserates bei der Behandlung der Beschwerden und der Erarbeitung seiner Stellungnahmen bleibt vollständig gewahrt. Wählbar für den operationellen Presserat ist zudem auch künftig nur, wer in erheblichem Umfang journalistisch tätig ist.
  • Die Substanz der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» bleibt unverändert. Die aus verbandspolitischer Sicht wichtigen Präzisierungen in den Protokollerklärungen werden für die Praxis der Stellungnahmen des Presserates kaum relevante Auswirkungen haben.
  • Erstmals wird zudem in der Schweiz branchenweit die Pflicht zum Abdruck der Stellungnahmen des Presserates bekräftigt, die die eigene Redaktion betreffen.
  • Die SRG anerkennt – mit einem einzigen Vorbehalt bei Beschwerden, die gleichzeitig bei Presserat und bei Ombudsstelle oder Unbhängiger Beschwerdeinstanz hängig sind – erstmals vorbehaltlos die Zuständigkeit des Presserates.
  • Die seit Jahren prekären Finanzen der Stiftung «Schweizer Presserat» wären mit der Trägerschaftserweiterung kurz- und mittelfristig gesichert.

Der Zusammenhang zwischen angemessenen Arbeitsbedingungen und journalistischer Ethik sei unbestreitbar. Strategisch müsse allerdings sorgfältig abgewägt werden, welcher Weg am ehesten zu einem Gesamtarbeitsvertrag führe. 

Die definitive Schaffung einer gemeinsamen Plattform im System Presserat würde innerhalb der Verlegerschaft diejenigen konstruktiven Kräfte weiter stärken, die der Sozialpartnerschaft und dem Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrages positiv gegenüberständen.  

Bei einer Verweigerung der Trägerschaftserweiterung werde nicht nur das «System Presserat» einer Zerreissprobe (Austritt der Chefredaktoren?) ausgesetzt. Auch der Abschluss eines GAV dürfte sich erst recht in eine ferne Zukunft verschieben, heisst es in der Stellungnahme des Presseratpräsidiums weiter. 

Bei nüchterner Abwägung von Chancen und Risiken werde darum deutlich, dass mit der Ablehnung der Trägerschaftserweiterung der Stiftung «Schweizer Presserat» für einen GAV kaum etwas zu gewinnen wäre. (pv.ch)

                    
Dominique von Burg, Präsident des Schweizer Presserats, legt sich
       für die Erweiterung der Trägerschaft der Stiftung «Schweizer
                                   Presserat» ins Zeug.
                                        (Bild: nzz.ch)