Laut Schweizer Presserat verstösst die Veröffentlichung von unbestätigten Gerüchten gegen die medienethische Pflicht zur Wahrheitssuche. Dies gilt auch dann, wenn solche Gerüchte bereits von einem anderen Medium publiziert wurden.
Schon wieder wird «Le Matin» getadelt. Die Westschweizer Tageszeitung hatte im Dezember 07 Gerüchte über eine eventuelle erneute Liebschaft der Ex-Frau des französischen Staatspräsidenten mit einem Geschäftsmann aus Genf veröffentlicht. Nach diesem Bericht klagten Cécilia Sarkozy und der Businessmann auf Verletzung der Privatsphäre beim Schweizer Presserat.
In einem anderen Artikel im Januar dieses Jahres fragte sich «Le Matin» zudem, wer von den beiden Sarkozys -Nicolas oder Cécilia- sich zuerst wieder vermählen würde. «Matin» stützte sich dabei auf ein Gerücht, das zuvor «Le Parisien» gestreut hatte. In beiden Fällen war die Zeitung Peter Rothenbühlers der Ansicht, dass das öffentliche Interesse an diesen Informationen höher zu gewichten sei, als der Anspruch der Betroffenen auf Schutz ihrer Privatsphäre.
Dies sieht der Schweizer Presserat nun aber anders: Die Veröffentlichung unbestätigter Gerüchte verstosse gegen die medienethische Pflicht zur Wahrheitssuche. Egal ob ein derartiges Gerücht bereits von einem anderen Medium publik gemacht wurde oder nicht.
In seiner aktuellen Stellungnahme kommt der Presserat weiter zum Schluss, dass die Zeitung verpflichtet gewesen wäre, mindestens die Quelle des Gerüchts zu bezeichnen. Weiter hätte «Le Matin» die beiden Betroffenen mit der Story konfrontieren sollen, um dann ein allfälliges Dementi zu publizieren. Auch bei bekannten Persönlichkeiten gebiete der Schutz der Privatsphäre einen Verzicht auf Publikation sobald es um Informationen aus der Privat- oder Intimsphäre gehe, so der Presserat weiter.
Bereits im Jahre 2006 war «Le Matin» wegen der Berichterstattung über die Ehekrise im Hause Sarkozy von einem Zivilgericht in Frankreich verurteilt worden. Wegen Verletzung der Privatsphäre des damaligen Innenministers Sarkozy wurde die Westschweizer Zeitung verurteilt. (pv.ch)
Auch Ex-Madame Sarkozy hat eine Privatsphäre.
(Bild: conservablogs.com)