Ausschreibung für Zürcher Journalistenpreis 2008 läuft

Die Stiftung Zürcher Journalistenpreis, einer vom Zürcher Presseverein ZPV ins Leben gerufenen Institution, schreibt für 2008 den 28. Zürcher Journalistenpreis aus. Neu wird der Preis in vier Kategorien verliehen: Zeitung, Zeitschrift/Magazin, Nachwuchs und Gesamtwerk.

Über die Ausschreibung und Vergabe des angesehenen Preises wollen Jury und Stiftungsrat einen konkreten Beitrag zur Förderung der journalistischen Qualität zu leisten. Die Prämierung von herausragenden Arbeiten soll den Journalistinnen und Journalisten Ansporn sein, „ihre schwierige Aufgabe inhaltlich wie auch stilistisch auf hohem Niveau zu meistern und journalistische Highlights zu kreieren, die über den Tag hinaus in Erinnerung bleiben“.

Willkommen ist wie immer die ganze Palette der journalistischen Formen, explizit hebt die Ausschreibung „Enthüllungsgeschichten, Glossen, Reportagen, Features, Porträts“ hervor. Das Preisgeld beträgt neu 10´000 Franken je Kategorie. Die Bewerbungsfrist läuft. Eingaben können die Verfasserinnen und Verfasser selbst sowie Dritte machen. Folgende Regeln sind zu beachten:.

• Einsendeschluss ist der 15. Januar 2008 (Datum des Poststempels).
• Bewertet werden nur Arbeiten, die im Kalenderjahr 2007 erschienen sind.
• Pro Verfasser(-in) wird nur eine Arbeit zugelassen.
• Die Arbeit und das Bewerbungsformular sind in je 10 Exemplaren einzureichen an:
Stiftung Zürcher Journalistenpreis, Geschäftsstelle, Frau Monika Menne, Kirchweg 61, 8102 Oberengstringen.

Seit 1981 begutachtet die unabhängige Jury Arbeiten, die in Medienhäusern der Kantone Zürich und Schaffhausen publiziert worden sind oder die von Autorinnen und Autoren stammen, die hauptsächlich in diesen Kantonen tätig sind. Der Jury gehören zurzeit an:
• Fredy Gsteiger, Präsident (Radio DRS)
• Andrea Masüger (Südostschweiz)
• Susanne Mühlemann (SonntagsBlick)
• Margrit Sprecher (freie Publizistin)
• Marco Meier (freier Publizist).

Zu den Neuerungen der Verleihung des Zürcher Journalistenpreises 2008 gehören die Trennung von Zeitungsbeiträgen und Artikeln, die in Zeitschriften oder Magazinen erschienen sind, sowie die Schaffung des Nachwuchspreises für Medienschaffende unter 30 Jahren. Mit der Aufteilung in Sparten soll „den unterschiedlichen Bedingungen in zeitlicher und quantitativer Hinsicht Rechnung getragen werden“, der neue „U30-Preis“ „der im Stiftungszweck festgehaltenen Nachwuchsförderung Nachachtung verschaffen“. Jury und Stiftungsrat bezeichnen die Aufteilung in die neuen Kategorien als „zeitgemässe Struktur“. Offenbar nicht mehr verliehen wird der bisher von Fall zu Fall vergebene Preis „Alltag/Kleine Form“. (pv.ch)

Die Ausschreibung der Stiftung Zürcher Journalistenpreis

Das Bewerbungsformular