Berufsverband wartet auf Antwort von Springer Schweiz

Die Abtretung von Nutzungsrechten freier Journis, die für Axel Springer Schweiz schreiben, sorgt für Wirbel. Der Berufsverband Impressum ist mit der neuen Urheberrechtsvereinbarung nicht einverstanden und sucht mit Axel-Springer-Schweiz-Chef Ralph Büchi das Gespräch. Zum Fall ein Interview mit Impressum-Zentralsekretär Urs Thalmann.

Die Freien sollen bei Axel Springer Schweiz gewisse Rechte abtreten. Für eine weitere Zusammenarbeit müssen freie Journalistinnen und Journalisten eine Regelung unterschreiben. Urs Thalmann, offenbar zeigt sich der Verlag Axel Springer Schweiz mit den Gewerkschaften nun verhandlungsbereit. Konnten Sie sich mit Axel-Springer-Schweiz-Chef Ralph Büchi bereits treffen?

Nein, wir erwarten die Antwort auf unsere Terminvorschläge und werden zu gegebener Zeit auch wieder nachhaken.

Was werden Sie von Ralph Büchi genau verlangen?

Grob zusammengefasst fordert der Springer Verlag von freien Journalistinnen und -journalisten eine weitegehend entschädigungslose Abtretung vieler Teile des Urheberrechts, die bisher bei den Freien geblieben sind. Bis auf wenige diskutierbare Ausnahmen sind die Forderungen des Springer Verlags nicht rechtswidrig aber unseres Erachtens unzumutbar. Der Springer Verlag will, dass die Freien eine Urheberrechtsvereinbarung unterschreiben, die dann für alle zukünftigen Aufträge gelten soll. Verträge sind aber Verhandlungssache. Wir unterstützen darum die Freien in den Verhandlungen und versuchen, bessere Bedingungen herauszuholen, wie zum Beispiel angemessene Entschädigungen bei Mehrfachnutzungen von Werken.

Auf welche Nutzungsrechte müssen die Freien bei Axel Springer Schweiz in Zukunft verzichten?

Sie müssen auf gar keine zusätzlichen Nutzungsrechte verzichten, wenn sie den Vertrag in der Form, wie der Springer Verlag ihn vorschlägt, nicht unterschreiben. Unterschreiben sie ihn aber so, wie der Springer Verlag ihn vorgeschlagen hat, so werden sie beispielsweise nicht mehr zusätzlich entschädigt, wenn ein Text, der für den Beobachter geschrieben wurde, auch in einem Buch des Springer Verlags veröffentlicht wird. Der Springer Verlag will sogar das Recht, die Werke extern zu verkaufen, also an andere Verlage oder Webseiten. Zwar bekommt dann der Autor einen Anteil am Erlös, aber er verliert die Kontrolle darüber, wo seine Werke erscheinen. Es gibt bestimmt Journalisten, die ihren Namen in bestimmten Medien nicht sehen möchten. Diese Freiheit sollten die Medienschaffenden unseres Erachtens behalten, besonders die freien.

Welches sind die Möglichkeiten von Impressum, um gegen diese Neuregelung anzukämpfen?

Je mehr Freie Journalistinnen sich uns anschliessen, desto grösser ist der Druck, den wir auf den Springer Verlag ausüben können, um die Bedingungen zu verbessern. Damit steht und fällt alles.

Wie sollen sich freie Journalistinnen und Journalisten gegenüber Axel Springer nun verhalten?

Vorläufig die Vereinbarung nicht unterschreiben und vom Springer Verlag eine Bedenkzeit sowie Verhandlungen mit den Verbänden fordern, beispielsweise mit unserem Musterbrief. Da die Vorschläge des Springer Verlags grösstenteils aber nicht rechtswidrig sind, sondern „nur“ einen u. E. unzumutbaren Preisdruck darstellen, kann niemandem verboten werden, den Vorschlag des Springer Verlags zu unterschreiben.

(pv.ch)

                           
Urs Thalmann wartet auf ein Zeichen von Axel Springer Schweiz
                          (Bild: impressum.ch)