Beschwerde gegen RTSI gutgeheissen

Die Einführung einer gemeinsamen publizistischen Leitung und die mittelfristige Zusammenlegung von Radio-, Fernseh- und Onlineredaktionen der RTSI stellt eine grundlegende Veränderung ihrer Organisation dar. Die betroffenen Journalistinnen und Journalisten sollten deshalb bereits vor dem entsprechenden Entscheid und nicht erst vor dessen Umsetzung informiert werden und sich dazu äussern können.

Die Radio Televisione Svizzera Italiana (RTSI) führt unter dem Titel «Visione 2009» ein umfangreiches Reforprogramm durch, bei dem nach dem Vorbild der englischen BBC die Radio-, Fernseh- und Onlineredaktionen zusammengelegt werden sollen. In einem ersten Schritt wurde auf Anfang 2008 eine gemeinsame publizistische Leitung für die gesamte RTSI eingeführt.

Die Gruppo Informazione Radio TV, ein Zusammenschluss von Radio- und Fernsehjournalisten der RTSI, beschwerte sich in der Folge beim Presserat, die Redaktionen seien vor dem Entscheid nicht angehört, sondern erst nachträglich informiert worden. Die RTSI beantragte, auf die Beschwerde sei mangels Zuständigkeit des Presserates nicht einzutreten, eventuell sei sie abzuweisen. Die RTSI-Journalist/innen seien vor der Umsetzung der Reform umfassend orientiert und angehört worden.

Der Presserat heisst die Beschwerde gut. Er habe sich bereits mehrfach zu Fragestellungen geäussert, die neben den Medienschaffenden auch Behörden und (Medien-)Unternehmen tangierten. Im konkreten Fall bestehe zudem ein zumindest mittelbarer Zusammenhang zwischen redaktionsinterner Organisation und journalistischen Inhalten.

Der seit dem 1. Juli 2008 auch von der Verlegerschaft und der SRG mitgetragene Journalistenkodex statuiert einen Anspruch der Medienschaffenden auf Information und Konsultation beim Entscheid über Massnahmen, die eine grundlegende Zusammensetzung der Redaktion oder ihrer Organisation zur Folge haben. Auch wenn die praktische Umsetzung dieser Bestimmung bei einem grossen, medial und regional aufgefächerten wie der SRG bzw. der RSTI schwierig sei, wäre es im konkreten Fall verhältnismässig und zumutbar gewesen, die Redaktion(en) bereits vor dem Grundsatzentscheid und nicht erst vor dessen Umsetzung zu informieren und zu konsultieren. Zu diesem Schluss ist der Presserat in seiner jüngsten Stellungnahme gelangt.  (pv.ch)