Beschwerde gegen SF-«Reporter» gutgeheissen

Das Schweizer Fernsehen hat mit der Ausstrahlung einer «Reporter»-Sendung Ende April 2008 die Ziffer 7 (identifizierende Berichterstattung) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt.

Am 30. April 2008 strahlte die Sendung «Reporter» des Schweizer Fernsehens den Dokumentarfilm «Fabienne bricht ihr Schweigen – Reden über sexuellen Missbrauch» aus. «Fabienne» sei von ihrem Vater 14 Jahre sexuell missbraucht worden. Der Missbrauch habe nach und nach zugenommen, bis zum Geschlechtsverkehr im Teenageralter.

Ihre Kindheit habe «Fabienne» mit ihren zwei Geschwistern im Entlebuch verbracht. Der Vater habe als Stationsvorstand bei der Bahn gearbeitet und sei in vielen Vereinen aktiv gewesen. Illustriert wurden die biografischen Angaben mit Fotos aus der Kindheit. Darauf sind «Fabienne» und ihre Geschwister deutlich erkennbar «Fabienne» habe den Missbrauch lange völlig verdrängt. Er sei ihr erst zwanzig Jahre später wieder ins Bewusstsein gelangt, als sie sich, bereits verheiratet, vor zehn Jahren an einer Fastenwoche beteiligte. Am Anfang habe sie sich nur an einen Ausschnitt von zwei bis drei Jahren erinnern können. Später, nach einer Psychotherapie, seien ihr immer mehr Erinnerungen gekommen.

Mit der Ausstrahlung des Beitrags habe das Schweizer Fernsehen mehrere Ziffern der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt. Die Beschwerde gegen «Reporter» wurde von einer nichtbetroffenen Person beim Schweizer Presserat eingereicht.

Der Presserat konnte in seinen Erwägungen zwar nicht abschliessend beurteilen, ob «Fabienne» und ihre Familie aufgrund der Bilder und Angaben des beanstandeten Films am Ort ihrer Kindheit tatsächlich erkannt worden sind. Der Rat schätzt die Gefahr aber als relativ hoch ein. Die Angaben über die Berufstätigkeit des Vaters als Bahnhofsvorstand engt zusammen mit der Angabe der Region (Amt Entlebuch) den Kreis der in Frage kommenden Personen bereits stark ein. Hinzu kommen die Angaben über die Zusammensetzung der Familie und der Hinweis, dass der Vater in mehreren Vereinen aktiv war. Zusammen mit den Fotos aus der Kindheit erscheint es  wahrscheinlich, dass «Fabienne» und ihre Familie im Film über den engsten Kreis hinaus erkennbar war, weshalb der Presserat die Beschwerde in diesem Punkt gut heisst.

Andere Punkte der Beschwerde wurden vom Schweizer Presserat abgewiesen. Der ganze Fall findet man hier. (pv.ch)

                               
SF-«Reporter» nicht über alle journalistischen Zweifel erhaben.