Beschwerde gegen «Sonntag» teilweise gutgeheissen

Für den Presserat ist nicht entscheidend, ob sich eine zum Zeitpunkt der Publikation nicht offiziell bestätigte Information nachträglich als zutreffend erweist oder nicht. Massgebend für die Beurteilung sind allein die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Journalistinnen und Journalisten handeln berufsethisch unlauter, wenn sie ein Zitat unautorisiert erweitern und verfälschend interpretieren. Darauf weist der Presserat in einer Stellungnahme hin.

Ende Februar 2008 vermeldete die Zeitung «Sonntag», der damalige UBS-Präsident Marcel Ospel trete nun doch spätestens nach einem Jahr zurück. Die Zeitung berief sich dabei auf ein autorisiertes Statement eines UBS-Pressesprechers. Die UBS gelangte daraufhin mit einer Beschwerde an den Presserat und beanstandete, «Sonntag» habe das Zitat des Pressesprechers unabgesprochen abgeändert und damit das Statement entstellt und verfälscht.

«Sonntag» wies die Beschwerde als unbegründet zurück. Alles, was im Artikel stehe, sei zwischenzeitlich eingetreten und das Zitat des Pressesprechers sinngemäss richtig wiedergegeben worden. Zudem sei der vermeldete Rücktritt bereits vor der Publikation durch eine weitere UBS-Quelle bestätigt gewesen.

Der Presserat stellt in seiner Stellungnahme vorab klar, dass es für seinen Entscheid nicht darauf ankommen kann, ob Marcel Ospel in der Folge tatsächlich zurückgetreten ist oder nicht. Massgebend für die berufsethische Beurteilung ist vielmehr die Situation, wie sie sich für «Sonntag» zum Zeitpunkt der Veröffentlichung präsentierte.

Durch die inhaltliche Veränderung des Zitats des Pressesprechers habe die Leserschaft den unzutreffenden Eindruck erhalten, der Rücktritt Ospels nach spätestens einem Jahr sei durch das Statement des im Bericht namentlich genannten UBS-Sprecher bestätigt gewesen. Wenn «Sonntag» von diesen Rücktrittsabsichten bereits aus anderen, zuverlässigen Quellen Kenntnis hatte, hätte sie diese gegenüber der Leserschaft soweit möglich nennen müssen. (pv.ch)

                        
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