Beschwerde gegen Weltwoche teilweise gutgeheissen

Die Weltwoche hat in einem Artikel über angebliche Asylrechtsmissbräuche laut Presserat die Wahrheitspflicht verletzt und Informationen unterschlagen.

Im Artikel «Fluchtgründe ab Fliessband» vom 28. Juni 2007 prangerte die Weltwoche zwei Asylmissbräuche an, die beide als prototypisch für den systematischen Missbrauch des Schweizerischen Asylrechts präsentiert wurden.

Ein äthiopischer Asylbewerber hat im Mai 2007 offenbar Asyl erhalten, nachdem 2004 sein Asylantrag und 2005 sein Wiedererwägungsgesuch abgelehnt worden sind. Diese unbestrittenen Fakten genügten nach Ansicht des Presserates nicht, um den von der Zeitschrift zumindest in den Raum gestellten Missbrauch zu belegen. Die Weltwoche hätte darlegen müssen, weshalb die Behörden in diesem Einzelfall von ihrer ursprünglichen Einschätzung abgerückt sind. Der Autor des Artikels wäre laut Presserat verpflichtet gewesen, «der Leserschaft zusätzliche Informationen zum geschilderten generalisierbaren Asylrechtsmissbrauch zu liefern».

Zudem konnten die Betroffenen zum Fall auch keine Stellung nehmen. Die Weltwoche hat es damit versäumt, eine offizielle Stellungnahme der zuständigen Behörde einzuholen, wie es im Urteil weiter heisst.

Nicht verletzt hat die Weltwoche gemäss Presserat die Berichtigungspflicht.

Details zum Fall findet man hier. (pv.ch)

Die Wahrheitspflicht verletzt und Informationen unterschlagen