Chefredaktoren und Verlage geben sich Ehrenkodex

Schleichwerbung, Sponsoring von redaktionellen Inhalten, versteckte Publireportagen und andere hybride Werbeformen – die Grenzen zwischen Werbung und Journalismus verwischen zusehens. Selbst dem geübtem Auge fällt zuweilen der Unterschied zwischen unabhängig Erstelltem und gekauftem PR-Raum nicht mehr auf. Transparenz für die MedienkonsumentInnen soll jetzt ein neuer Ehrenkodex von Verlagen und Werbern schaffen, der am 9.1.2007 an der Dreikönigstagung des Verbands Schweizer Presse (VSP) vorgestellt wurde.

Der von der Konferenz der Chefredaktoren, dem VSP sowie den Branchenverbänden ASW. SAW und BSW lancierte und mitgetragene „Code of Conduct“ enthält drei Grundsätze:
1. Es muss stets klar erkennbar, ob Inhalte redaktionellen Ursprungs sind oder durch Dritte bezahlt sind. 
2. Anzeigen dürfen nicht den Eindruck von redaktionellem Inhalt erwecken, auch typographisch, allenfalls sind sie in ausreichender Grösse als Inserate zu kennzeichnen.
3. Jede Form von Sponsoring muss klar erkennbar gemacht werden.

Ob die bisher schon als ungeschriebenen Gesetze geltenden Forderungen, die ab sofort gelten, künftig besser eingehalten werden, wird sich noch weisen müssen. An der Dreikönigstagung anwesende Chefredaktoren aus dem Haus Tamedia halten dem Vernehmen nach die interne Regelung für besser und wollen sich vorderhand daran halten – diese delegiert die Verantwortung an die einzelnen MitarbeiterInnen. (pv.ch)