Schon seit Jahren wird versucht, Artikel 293 des Schweizer Strafgesetzbuchs („Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen“) abzuschaffen. Bisher ohne Erfolg.
Hält bisher am Artikel 293 StGB fest: Der Bundesrat.
Zwischen Artikel 292 („Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen“) und Artikel 294 („Übertretung eines Berufsverbotes“) steht im Schweizerischen Strafgesetzbuch der Artikel 293 – und besagt folgendes:
1 Wer, ohne dazu berechtigt zu sein, aus Akten, Verhandlungen oder Untersuchungen einer Behörde, die durch Gesetz oder durch Beschluss der Behörde im Rahmen ihrer Befugnis als geheim erklärt worden sind, etwas an die Öffentlichkeit bringt, wird mit Busse bestraft.
2 Die Gehilfenschaft ist strafbar.
3 Der Richter kann von jeglicher Strafe absehen, wenn das an die Öffentlichkeit gebrachte Geheimnis von geringer Bedeutung ist.
Nun soll er (wieder einmal) abgeschafft werden. Denn der grüne Nationalrat Josef Lang reichte bereits 2006 eine Motion ein, die dann 2009 („Abgeschrieben, weil seit mehr als zwei Jahren hängig“) wieder eingestellt wurde. Der Bundesrat gab in seiner Stellungnahme zwar zu, „dass der Wortlaut von Artikel 293 StGB nicht befriedigt“, doch „die Mehrheit der zugunsten einer Aufhebung vorgebrachten Argumente“ vermochten ihn nicht zu überzeugen.
Josef Lang versucht es diesmal mit einer parlamentarischen Initiative zur Aufhebung, die so begründet wird:
Der seit Jahrzehnten umstrittene Artikel 293 StGB schränkt die Medienfreiheit ein, steht in Widerspruch zu Artikel 10 EMRK (Meinungsäusserungsfreiheit) und zu dem auf diesem bauenden Goodwin-Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EMGR) vom 27. März 2996 (Informantenschutz). In einem Bericht über verschiedene Verfahren gegen Medienschaffende und einen kritischen Brief der OSZE hielt die NZZ vom 4. Februar 2006 unter dem Titel „Strafe für den Überbringer der Nachricht“ fest: „Bis heute ist kein namhafter Medien- oder Strafrechtler zu vernehmen, der sich für die Beibehaltung der Strafnorm ausspricht.“
Siehe dazu auch:
„Jetzt muss der Artikel 293 endlich weg!“ (Sandro Brotz)