Die Weltwoche und die angebliche Liebesbeförderung

Der Kommandant der Schweizer Luftwaffe nervte sich über einen Augenzwinker-Artikel in der Weltwoche und beklagte sich daraufhin beim Presserat. Dass seine Geliebte nur wegen geleisteter Liebesdienste befördert wurde, stimme nicht.

Am 7. Februar 2008 veröffentlichte die «Weltwoche» in der Rubrik «Personenkontrolle» folgende Meldung: «Sehr vertrauliche Nachrichten erreichen uns aus dem VBS von Bundesrat Samuel Schmid (fraktionslos). Wie einer ‹Dienstlichen Mitteilung› zu entnehmen ist, hat Walter Knutti, Kommandant der Luftwaffe, Oberstleutnant Virginia Bischof zum ‹Chef Internationale Beziehungen› befördert. Von Bischofs Beziehungsfähigkeit hatte sich Knutti persönlich überzeugt: Frau Oberstleutnant ist die Geliebte des Luftwaffen-Chefs. Er wünscht ihr in der neuen Aufgabe ‹viel Erfolg und Befriedigung›.»

Am 13. März 2008 gelangten Walter Knutti und Virginia Bischof deshalb an den Schweizer Presserat. Die Kurzmeldung der «Weltwoche» habe bei der Leserschaft zu Unrecht den Eindruck erweckt, die Ernennung von Virginia Bischof zum Chef «Internationale Beziehungen» sei der Lohn für zuvor geleistete Liebesdienste gewesen. Tatsächlich sei Virginia Bischof aber dank ausgewiesener beruflicher Qualifikationen und nicht aufgrund ihrer privaten Beziehungen für diese Aufgabe ausgewählt worden.

Mit der bewusst falschen Darstellung von Tatsachen habe die «Weltwoche» die Richtlinie 2.3 zur «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen» (Trennung von Meinung und Kommentar), die Ziffer 3 der «Erklärung» (Unterschlagung und Entstellung von Informationen) und die Richtlinie 8.1 (Respektierung der Menschenwürde) verletzt. Zudem sei ernsthaft die Frage zu stellen, ob die Beschwerdeführer nicht diskriminiert worden seien.

Die der beanstandeten Meldung der «Weltwoche» zugrunde liegenden, wesentlichen Fakten sind unbestritten. Die Rubrik «Personenkontrolle» der «Weltwoche» enthält in lockerem Stil verarbeitete vermischte Meldungen über Personen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Der Leserschaft der «Weltwoche» sei dabei klar, dass diese Meldungen meist in kommentierender und/oder ironisierender Weise präsentiert würden.

Entsprechend verleite der beanstandete Text nach Auffassung des Presserates keineswegs zur Schlussfolgerung, Virginia Bischof sei wegen «geleisteter Liebesdienste» für den neuen Posten ausgewählt worden. Und auch ohne einen derartigen Missbrauch zu suggerieren, sei es berufsethisch zulässig, das Zusammentreffen von persönlicher und beruflicher Beziehung augenzwinkernd zu kommentieren. Entsprechend habe die «Weltwoche» weder die Richtlinie 2.3 zur «Erklärung» (Trennung von Information und Kommentar) verletzt noch Informationen unterschlagen und/oder entstellt.

Offensichtlich ausser Betracht falle zudem auch eine Verletzung der Ziffer 8 der «Erklärung» (Respektierung der Menschenwürde; Diskriminierung). Der Presserat habe in seinen Stellungnahmen zu Diskriminierung und Menschenwürde konstant darauf hingewiesen, dass die abwertende Äusserung gegen ein Individuum eine Mindestintensität erreichen muss, um als herabwürdigend zu gelten. Nur dann verletze sie Ziffer 8 der «Erklärung». Die Beschwerdeführer würden durch den beanstandeten Medienbericht weder in besonders krasser Weise herabgesetzt noch begründeten sie näher, inwiefern sie als Angehörige einer Minderheit durch die «Weltwoche» diskriminiert worden seien. Der Presserat trat deshalb nicht auf die Beschwerde ein. (pv.ch)

                
Kann weiterhin ohne Probleme mit den Augen zwinkern: 
               Die Weltwoche. (Bild: Weltwoche)