Dokumente zum Fall Nef online

Der „Beobachter“ und die „Weltwoche“ stellen Dokumente zum Fall des Ex-Armeechefs Roland Nef online.

Bild: Screenshot Google Street View
Gebäude der Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich. Bild: Screenshot Google Street View

Die Plattform Wikileaks, die diesen Sommer mehrere brisante Dokumente veröffentlichte, hat es aufgezeigt: Es besteht eine grosse Nachfrage nach Transparenz. Und es braucht Journalisten, die freiwillig oder unfreiwillig gewährte Transparenz begutachten und auswerten.

Ohne Dokumente ist aber auch keine Auswertung möglich. Und gerade in der Schweiz, die ja in der Rangliste der Pressefreiheit 2010 zusammen mit anderen Ländern auf dem ersten Platz gelandet ist, sollten diese zugänglich sein.

Das ist aber nicht immer so. Im Fall des ehemaligen Chefs der Schweizer Armee, Roland Nef, mussten der „Beobachter“ und die „Weltwoche“ bis vor das Bundesgericht ziehen, um an Akten zu kommen, zu denen sie im Sommer 2008 den Zugang verlangten. Nun hat das Bundesgericht entschieden, die Klage der beiden Zeitschriften gutzuheissen.

Artikel:

Wider die Checkbuch-Justiz (beobachter.ch)
Lückenlose Aufklärung (beobachter.ch)
Wider die Geheimjustiz: Erfolg für Weltwoche und Beobachter vor Bundesgericht – Fall Nef wieder offen (weltwoche.ch)
Zürcher Justizdirektion im Erklärungsnotstand (weltwoche.ch)
Einblick für Medien in die Einstellungsverfügung im Fall Nef (nzz.ch)

Dokumente:

Urteil des Bundesgerichts (beobachter.ch, PDF-Datei, 431 kb)
Einstellungsverfügung der Zürcher Staatsanwaltschaft (beobachter.ch, PDF-Datei, 588 kb)

Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich (weltwoche.ch, PDF-Datei, 155 kb)