Drei Presserat-Urteile: Tagi und ZSZ kommen nicht gut weg

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen den «Tages-Anzeiger» und die «Zürichsee-Zeitung» gutgeheissen. Davon gekommen sind die «Handelszeitung» und die «Weltwoche».

Der «Tages-Anzeiger» (Ausgabe für das Rechte Zürichseeufer) und die «Zürichsee-Zeitung rechtes Ufer» haben mit diversen Berichten über den Konflikt um eine von der Dignitas gemietete und als Wohnung für die Sterbebegleitung genutzte Wohnung die Ziffer 7 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt. Der Fall und die Begründung des Presserats findet man hier.

Die «Weltwoche» brachte im Juli und August 2007 eine Serie von Artikeln, in denen sie die Schweizer Hilfe auf Sri Lanka nach dem Tsunami vom 26. Dezember 2004 kritisch behandelte. Konkret wurden Vorwürfe erhoben, dass die Schweizer Hilfsgelder für die Opfer des Seebebens in korrupten Projekten versickern würden. Der Schweizer Presserat wies die Beschwerde der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit gegen die «Weltwoche» nun ab.

Einem Artikel in der «Handelszeitung» über ein Aids-Medikament von Merck Sharp & Dohme-Chibret attestiert der Presserat zwar einen Mangel aber keine Verletzung der Wahrheitspflicht und auch keine falsche Verarbeitung von Quellen. Den genauen Sachverhalt gibt es hier. (pv.ch)