Fragen wird man doch dürfen

Im Prozess des „frechsten Pensionskassenverwalters der Schweiz“ gegen Ringier fliegen die verbalen Fetzen. Das für manche unverschämt hohe Privatvermögen, das sich der Anlageprofi in nur wenigen Jahren redlich verdient haben will, reizt die Medien auch ein Jahr nach der Affäre.

Er war bis zum Tage X ein völlig unbekannter, unscheinbarer Geldverwalter, Typ Buchhalter. Dann aber kreiste der mediale Geier über seiner Villa, seinm Maserati und der goldenen Badewanne. Das Fernsehen mietete Helis, die Presse warf ein grelles Licht auf die wundersame Geldvermehrung, die er an den ihm anvertrauten Rentenguthaben vorbei in seinem Privatdepot zustande brachte. 11 mal titelte der Blick den armen Mann zum „frechsten Pensionskassenverwalters der Schweiz“, und machte ihn damit zum bekanntesten Vertreter seiner Berufsgattung.

Jetzt will der Herr Maurer aus dem Thurgau, immer noch in Diensten seines Arbeitgebers Rieter, Genugtuung vor Gericht, und wettert und klagt gegen die (damals) verantwortlichen Blick-Kaderleute. Die aber konterten am ersten Prozesstag. Constantin Seibt brachte im Tagi das Protokoll des Wortgefecht der Anwälte: „Gerüchte, Suggestivfragen, haltlose Verdächtigungen, gestellt an einen erfolgreichen, unbescholtenen Mann, ereiferte sich Maurers Anwalt. Fragen! Nur Fragen!, gab der Ringier-Vertreter zurück. Dem Blick sei nichts  ferner gelegen, als Herrn Maurer nur die kleinste illegale Aktivität nachzusagen. Nur müsse man Fragen stellen können. Herr Maurer habe zwar nie Antworten gegeben. Das sei sein gutes Recht. Aber ebenso sei es Recht, zu fragen.“

Mauer will eine Million vom Blick, noch eine Million zu den 70, die er angeblich an der Börse erspekuliert hat. Köstlich nachzulesen, wie die Geschichte ihre Fortsetzung nimmt. Der Buchhalter wird noch bekannter werden. Ob er je Genugtuung erhält und wenn ja, zu welchem Preis, wird sich weisen. (pv.ch)