impressum besorgt über polizeiliche Behinderung von BerufsjournalistInnen

Journalisten werden zunehmend durch Polizeigewalt schikaniert. impressum, der grösste Schweizer Berufsverband von Journalistinnen und Journalisten, ist besorgt über den fehlenden Respekt vor der Pressefreiheit ausgewiesener Berufsjournalisten. Diese sind einfach und zuverlässig durch den BR-Presseausweis zu identifizieren.

Die Meldungen über festgenommene Medienschaffende im Rahmen von Demonstrationen häufen sich. So wurden bereits im Januar anlässlich der Anti-WEF-Demonstrationen Journalisten von der Polizei festgenommen. Und neuerdings wurde am Zürcher 1. Mai-Umzung der BR-Journalist Andreas Minder festgenommen. In allen Fällen haben die Journalisten die Polizei darauf aufmerksam gemacht, dass sie in beruflicher Mission unterwegs seien. Die Polizei hatte aber keinerlei Musikgehör. Andreas Minder verpasste den Redaktionsschluss für seinen Bericht über den 1. Mai–Umzug und publizierte stattdessen einen Tag später einen Erlebnisbericht („Nr. 154 hat gute Chancen“ im „St. Galler Tagbatt“ vom 3. Mai 2008).

Wer sich als Journalist mit dem Presseausweis des Berufsregisters der Journalistinnen und Journalisten BR ausweisen kann, darf in keiner Weise in seiner Arbeit behindert werden. Der BR-Presseausweis wird von impressum, comedia und dem Schweizer Syndikat Medienschaffender SSM an Journalistinnen und Journalisten herausgegeben, die im entsprechenden Berufsregister eingetragen sind. Diese Organisationen überprüfen, dass die Empfänger des Presseausweises als Berufsjournalisten tätig sind.

Die BR-Journalisten verpflichten sich ausserdem zur Einhaltung der berufsethischen „Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“, deren Einhaltung durch den Schweizer Presserat kontrolliert wird und die garantieren, dass Medienschaffende ihre demokratische Aufgabe pflichtgemäss erfüllen.

So hatte auch Andreas Minder, wie er gegenüber impressum bestätigte, seinen BR-Presseausweis auf sich. Die Polizei hätte ihm Gelegenheit geben müssen, sich auszuweisen. Stattdessen wurde ihm bei der Einvernahme gesagt, er werde wohl eine Routinebusse erhalten und solle es dann einmal mit einer Einsprache versuchen. Dieser Umgang mit einem BR-Journalisten zeugt von einer pflichtwidrigen Missachtung der Pressefreiheit, die entweder auf die Gleichgültigkeit gegenüber dem Grundrecht oder auf die mangelhafte Information der Behörden zurückzuführen ist.

impressum fordert die zuständigen Behörden auf, die Pressefreiheit ausgewiesener Berufsjournalisten strikte zu beachten. Sicherheitskräfte müssen unbedingt und detailliert über die Rechte der mit dem Presseausweis identifizierbaren Berufsjournalistinnen und -journalisten informiert werden. Nur so ist es den Medienschaffenden möglich, ihre unentbehrliche Funktion im demokratischen Rechtstaat wahrzunehmen. Die Echtheit der BR-Presseausweise kann auf www.impressum.ch zuverlässig online überprüft werden. (Urs Thalmann, Zentralsekretär impressum)

                                 
                 Eine 1.Mai-Berichterstattung gab es dieses Jahr keine.