Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger liegt in Deutschland als Gesetzentwurf vor. Der Widerstand der kritischen Öffentlichkeit ist gross. Tatsächlich würde so ein Gesetz Rechtsunsicherheit schaffen, die Meinungsfreiheit einschränken und Teilnehmer einseitig bevorzugen.
Bild: Anzeigenmotiv des Vereins Digitale Gesellschaft e.V. Es bezieht sich auf die im Gesetzentwurf festgehaltene Schutzdauer von einem Jahr.
Während in Deutschland offenbar erfolgreich Lobbyarbeit betrieben wurde, um das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP schon lange festgehaltene Leistungsschutzrecht für Presseverleger endlich in einen Gesetzentwurf zu giessen, sind die Diskussionen in der Schweiz darüber erfreulich leise geworden. Tatsächlich kann eine kritische Öffentlichkeit keinerlei Interesse haben an einem Gesetz, das überkommene Geschäftsmodelle zu schützen versucht.
Für viele Beobachter bestätigt der nun vorliegende Gesetzentwurf die schlimmsten Befürchtungen. Anwalt Udo Vetter schreibt:
Das Papier ist ein Konjunkturprogramm für Rechtsanwälte. Gleichzeitig ist es ein Kniefall vor der Verlegerlobby. (…)
Was nach dem Zitatrecht also noch möglich wäre, könnte nach dem Leistungsschutzrecht verboten sein. Diese rechtliche Grauzone ist nach meiner Überzeugung kein Missgeschick, sondern Absicht. Denn das juristische Nirgendwo liefert Blogger, Facebook-Nutzer und Twitterer an die finanzstarken Verleger aus. (…)
Fast überflüssig zu erwähnen, dass das Leistungsschutzrecht die neue Meinungsfreiheit bedroht. Wer als Bürger nur noch Zeitung lesen, aber nichts mehr im Internet dazu sagen darf, kann sich getrost digital kastriert vorkommen. Insoweit ist das Leistungsschutzrecht auch ein erster Schritt zurück in die Zeit, als die Medien alles, du und ich aber öffentlich nichts zu sagen hatten.
Ganz anders sieht das Christoph Keese vom Axel-Springer-Verlag, einer der Befürworter eines solchen Verlegerrechts. Er beruhigt die Blogger und erklärt, dass sich für die allermeisten von ihnen eigentlich gar nichts ändere. Und dass sie mit einem solchen Recht sogar selbst Geld verdienen könnten:
Warum diese faire Lösung das Netz zerstören und die Meinungsvielfalt mindern soll, ist nicht ersichtlich. Solche Behauptungen sind haltlos.
Eine originelle, aber durchaus substanzielle Sicht der Dinge hat Ralf Schwartz, der die Blogger dazu ermuntert, endlich eigene Inhalte zu schaffen, statt sich immer nur mit den Inhalten der etablierten Verlage beschäftigen.
Stefan Niggemeier bietet eine schöne Übersicht und bleibt ratlos, warum die Verleger überhaupt so ein Gesetz anstreben wollen:
Wie die Verleger glauben können, dass es ihnen nützen wird und nicht schaden, Hinweise auf ihre Artikel zu erschweren, ist eines der zentralen Rätsel dieser ganzen Angelegenheit und Ausweis des Irrsinns, in den sich die Branche in ihrem Überlebenskampf geflüchtet hat.
Und wie geht es nun weiter? Alexander Svensson rechnet mit vier Möglichkeiten.