Jahrheft des Schweizer Presserates 2008

Per 1. Juli 2008 traten die Verlegerverbände Schweizer Presse/Presse Suisse/Stampa Svizzera und die SRG SSR idée suisse der Trägerschaft der Stiftung «Schweizer Presserat» bei. Damit befasst sich auch das soeben erschienene Jahrheft 2008 des Schweizer Presserats.

Neben einem Rückblick auf das Jahr 2007 enthält das Jahrheft 2008 auch einen Aufsatz zur kürzlich veröffentlichten Stellungnahme des Presserates zum Thema «Recht auf Vergessen; Medienberichterstattung über pädophile Priester».

Mit der Trägerschaftserweiterung verbunden sind zudem Anpassungen von Stiftungsreglement und  Geschäftsreglement des Presserates sowie eine Ergänzung der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten». Die neuen Reglementsfassungen sind ab sofort auf der Website www.presserat.ch aufgeschaltet.

Ebenso hat der Presserat im vergangenen Jahr die Richtlinien zu Ziffer 10 der «Erklärung» (Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung) ergänzt. Auch diese Revision tritt per 1. Juli 2008 im Kraft. Sie ist zudem auch Jahrheft abgedruckt.

Der Schweizer Presserat gewährleistet im Auftrag der Branchenverbände die Selbstkontrolle über die redaktionellen Inhalte der Informationsmedien (Printmedien, elektronische Medien, journalistische Websites). Jedermann kann sich in einem unentgeltlichen Verfahren mit einer Beschwerde gegen veröffentlichte Medienberichte an den Presserat wenden. Mit seiner Tätigkeit soll der Presserat zudem zur öffentlichen Reflexion über grundsätzliche medienethische Probleme beitragen und berufsethische Diskussionen in den Redaktionen anregen. (pv.ch)

                     
      Der Rückblick auf das Jahr 2007 des Presserats gibt es hier.