Kein Schnüffel-Register im Bundeshaus

Ein Register der Interessenbindungen der akkreditierten Bundeshausjournalistinnen und -journalisten fand im Ständerat keine Zustimmung. Der Bundesrat, der die Motion des Zürcher SVP-Nationalrats Jürg Stahl schon zuvor abgelehnt hatte, soll nach der nun geänderten Motion lediglich prüfen, ob bei der Revision der Akkreditierungsverordnung die Offenlegung der Interessenbindungen der Medienschaffenden gefordert werden könne.

Die vor einem Jahr eingereichte Motion geht nun wieder an den Nationalrat zurück, der sie im Mai 2006 mit einer Zweidrittels-Mehrheit überraschend deutlich überwiesen hatte, und der sie in der vom Ständerat abgeänderten Form übernehmen oder verwerfen kann. Stahl hatte darin gefordert, von den Medien im Bundeshaus die gleiche Transparenz zu verlangen, wie sie auch für die Abgeordneten gilt. Die im Bundeshaus tätigen Medienschaffenden sollten Parteibuch, Beteiligungen, Mandate und die Mitgliedschaft in politisch relevanten Organisationen bekannt geben. 

Ständerats-Kommissionspräsidentin Trix Heberlein (FDP/ZH) wies Namens der Kommission darauf hin, dass Journalisten von den Verlagen angestellt sind und ihnen gegenüber zur Loyalität und zur Qualität verpflichtet seien. Weder die Bundesversammlung noch die Bundeskanzlei träten als Arbeitgeberin auf. Eine Offenlegung müsste daher freiwillig erfolgen, wie dies heute schon bei den Bundesangestellten der Fall ist, sagte Heberlein. (pv.ch)