«Keine Zeitung ist verpflichtet einen Leserbrief abzudrucken»

Leserbriefe dürfen ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Dies die Stellungnahme des Schweizer Presserats zu einem aktuellen Fall im Thurgau. Profi-Leserbriefschreiber André Givel aus Stäfa hat an diesem Verdikt nichts auszusetzen.

Die Stellungnahme des Schweizer Presserats Anfang Woche war nicht die erste dieser Art. Die Westschweizer Kammer hält in ihrer langjährigen Praxis daran fest, dass es im alleinigen Ermessen der Redaktion liegt, ob sie einen bestimmten Leserbrief abdruckt oder nicht. Der neuste Fall spielte sich im Oktober 2007 ab. Ein Mann schickte der «Thurgauer Zeitung» einen Leserbrief. Darin protestierte der Leser, dass einige Kantonsräte aus Spargründen eine Halbierung der Verkehrssicherheitsmassnahmen fordern würden. Doch der Leserbrief wurde nicht abgedruckt. Der Mann erhielt auch nie eine Antwort von der Thurgauer Redaktion. Dies, obwohl er eine Begründung für den Nichtabdruck seines Textes verlangte. Daraufhin gelangte er an den Presserat. Dieser wies die Beschwerde des Leserbriefschreibers nun aber zurück.

Auch der bald 75 jährige André Givel aus Stäfa hat in seiner Karriere als Profischreiber schon ein paar Leserbriefe verfasst, die nicht abgedruckt wurden. «Das hat mir nie etwas ausgemacht», sagt der ehemalige Journalist gegenüber «presseverein.ch». Für Givel ist klar, dass keine Zeitung verpflichtet ist, einen Leserbrief abzudrucken: «Ich finde das Verdikt des Schweizer Presserats absolut richtig.»

Obwohl sich Givel nicht als fanatischen Leserbriefschreiber bezeichnet, hat das frühere Vorstandsmitglied des Zürcher Pressevereins schon an die hundert Texte für Zeitungen wie «NZZ», «Tages-Anzeiger» oder «Zürcher Oberländer» geschrieben. Allerdings müssten es jeweils schon wichtige Themen sein, damit er einen Leserbrief aufsetze: «Manchmal habe ich einfach das Gefühl, ich müsse sagen was Sache ist.» So hat André Givel seine Meinung beispielsweise betreffend Fluglärm,  Swissair-Prozess, der Heirat von Charles und Camilla oder der Swiss-Übernahme nicht hinter dem Berg gehalten.

Hätte die «Thurgauer Zeitung» dem Leserbriefschreiber im aktuellen Fall eine Antwort zukommen lassen, wäre der Presserat diese Woche nicht verpflichtet gewesen, eine weitere Stellungnahme zum Thema publizieren zu müssen. Denn obwohl man als Redaktion prinzipiell nicht verpflichtet ist, für jeden abgelehnten Leserbrief eine Begründung zu liefern, wäre es hier nur respektvoll und höflich gewesen, auf das erneute Nachhaken des Lesers zu reagieren. Es bleibt zu hoffen, dass andere Medienunternehmen mit ihren Kunden freundlicher bzw. professioneller umspringen. (pv.ch)


André Givel in Action: Der Ex-Journi hat in seinem
Leben sicher an die hundert Leserbriefe geschrieben.