Nippelgate am Förrlibuck

Weltwoche-Autor Gion Mathias Cavelty steht am Pranger. Der erklärte Nicht-Leser hat sich bei einer Lesung in die sekundären Geschlechtsmerkmale einer Vortragenden verkuckt, und daraus einen kruden Bericht verfasst. Damit habe Cavelty in die Intimsphäre der Betroffenen eingegriffen und die Berufsregeln verletzt, urteilt der Presserat.

Schon der Titel der Kolumne erregt und zieht die Phantasie des Mannes in den – „Bann der Nippelgöttin“. Genüsslich zitieren die Kollegen aus dem jüngsten Verdikt des Presserates gegen Text des Bündners Autors. Wir wollen da nicht abseits stehen. Doch zurück zum Sachverhalt, den der Presserat detailgetreu zusammenfasst: In der „Weltwoche“ vom 23. März 2006 veröffentlichte der Schriftsteller Gion Mathias Cavelty in seiner Kolumne „Fernsehkritik der reinen Vernunft“ den besagten Bericht. Darin beschreibt der Autor sein subjektives Erleben einer Lesung in Zürich, bei der eine in Literaturkreisen durchaus bekannte Frau aus dem Werk eines jungen Autors rezitiert. „Dieses Werk – verkopft hoch siebenundachtzig – schien es ihr sichtlich angetan zu haben, denn durch ihren Pullover zeichneten sich mit zunehmender Deutlichkeit ihre Nippel ab …“,“ fabulierte Cavelty in seiner Spalte.

Der Presserat, welcher der Beschwerde der Frau teilweise Recht gab, urteilte: „Problematisch war es, das angebliche Anschwellen der Brustwarzen einer zwar nicht namentlich genannten, jedoch ohne weiteres identifizierbaren Frau während eines öffentlichen Anlasses in einem Medienbericht zu beschreiben.“ Damit habe „die Weltwoche in die Intimsphäre der Betroffenen eingegriffen und Ziffer 7 der ‚Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten‘ verletzt“. Die Kollegen von der Förrlibuckstrasse und Autor Cavelty (eines seiner Hauptwerke: „ad absurdum oder eine Reise ins Buchlabyrinth„) werden es erregt zur Kenntnis nehmen. (pv.ch)