SF-Chefredaktor Ueli Haldimann unterliegt am Bundesgericht

Heimliche Aufnahmen der Sendung «Kassensturz» verstossen laut Bundesgericht gegen die journalistischen Berufspflichten. Das Urteil gegen Ueli Haldimann und drei weitere SF-Personen soll nun nach Strassburg weitergezogen werden.

Im Jahre 2003 machte der «Kassensturz» versteckte Filmaufnahmen eines Beratungsgesprächs zwischen einem Versicherungsvertreter und einem Lockvogel.  Obwohl Gesicht und Stimme des Versicherungsmittarbeiters verfremdet wurden, sprach das Zürcher Obergericht Ueli Haldimann, CR vom Schweizer Fernsehen SF, den damaligen Leiter der Sendung «Kassensturz» Hansjörg Utz und zwei beteiligte Redaktorinnen schuldig. Das Urteil: Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte. Zudem wurde auch der Tatbestand des Aufnehmens fremder Gespräche erfüllt.

Das Bundesgericht hob nun den Schuldspruch wegen Verletzung des Geheim- und Privatbereichs zwar auf. Im Hauptpunkt bestätigte das höchste Schweizer Gericht aber das Urteil der Vorinstanz. Laut den Bundesrichtern lassen sich die heimlichen Aufnahmen nicht mit der Wahrung berechtigter Interessen oder mit den journalistischen Berufspflichten rechtfertigen.

Es habe zwar ein erhebliches Interesse an der Aufklärung über mögliche Missstände bei der Kundenberatung bestanden. Allerdings hätte der «Kassensturz» die Aufnahmen nicht heimlich machen dürfen: «Ein Journalist sollte vielmehr in der Lage sein, nachträglich aufgrund kurzer Notizen ein Protokoll zu erstellen», zitiert die SDA das Urteil.

Zudem hätte das gezeigte versteckte Interview auch nur eine beschränkte Aussagekraft gehabt. Dass es im Versicherungsgeschäft schlechte Beratungen gebe, sei dem durchschnittlichen TV-Zuschauer durchaus bekannt. Die Lausanner Richter hätten viel mehr Aussagen über das Ausmass der Missstände erwartet. Dazu hätten die heimlichen Interviewsequenzen aber fast nichts beigetragen.

Weil die Aufnahmen mit Blick auf eine mögliche Verwendung als Beweismittel in einem Prozess untauglich gewesen wären, könnten sich Ueli Haldimann und seine drei Untergebenen auch nicht auf die Berufspflichten der Journalisten berufen, hält das Bundesgericht weiter fest.

Das Urteil möchte SF aber nicht akzeptieren und zieht den Fall nun an den Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiter. (pv.ch)

                  
Will sich das Urteil nicht gefallen lassen: Ueli Haldimann (Bild: Maz)