«SonntagsZeitung» hat journalistische Pflichten verletzt

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen die «SonntagsZeitung» gutgeheissen. Der Bericht von Markus Schär hat mehrfach gegen die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verstossen.

Im Artikel der «SonntagsZeitung» schrieb Markus Schär im November 2007 über die Beurteilung des Bundesgerichtes von Schleudertraumafällen. Im Artikel «Die Justiz im Nacken» kritisierte der Journalist, dass es eine so genannte Industrie von Anwälten und Ärzten gibt, welche sich vernetzt habe, um bei den Haftpflichtversicherern Millionen zu holen. Auf das Vertreten von Opfern aller Art hätten sich ganze Teams spezialisiert, darunter als prominentestes die Zürcher Kanzlei von René Schuhmacher, der daneben über ein Medienimperium mit Saldo, K-Tipp und Gesundheitstipp gebiete und beste Beziehungen zum Kassensturz pflege. Sie alle hätten immer wieder viel Publizität für ihre Fälle bekommen.

René Schuhmacher gelangte dagegen mit einer Beschwerde an den Presserat. Schär unterstelle ihm fälschlicherweise, er habe sich auf das Vertreten von Opfern, insbesondere von Schleudertraumaopfern spezialisiert, er würde Haftpflichtfällen, die durch Anwälte in seinem Büro bearbeitet werden, «viel Publizität» zukommen lassen und mit diesem Mediendruck könne man Versicherungen zur Zahlung von Millionen bringen, ohne dass die Opfer erkennbare Verletzungen hätten. Mit anderen Worten werfe man ihm sozial missbilligtes Verhalten und rechtsstaatlich bedenkliches Handeln vor.

Ein weiterer Vorwurf war, dass Markus Schär vor der Publikation nie mit Anwalt Schuhmacher gesprochen habe. Die Beschwerde wurde vom Presserat nun gutgeheissen. Die «Sonntagszeitung» habe mit dem Artikel die Ziffern 1 (Wahrheit), 3 (Entstellung von Tatsachen) und 7 (sachlich ungerechtfertigte Anschuldigungen) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» insoweit verletzt, als bei der Leserschaft der falsche Eindruck entstehen konnte, René Schuhmacher missbrauche seine publizistischen Mittel zu Gunsten seiner Anwaltstätigkeit. (pv.ch)

                           
                                 Don’t mess with a lawyer
                                    (Bild: presseabo.ch)