«SonntagsZeitung» unterschlägt wichtige Informationselemente

Der Presserat heisst eine Beschwerde von Caritas gegen die «SonntagsZeitung» teilweise gut.

«Caritas in Nöten» war der Titel eines Artikels der «SonntagsZeitung» aus dem Hause Tamedia. Die Story von Jean Francois Tanda und Nicole Meier hatte, deckte auf, dass ein Caritas-Chef-Delegierter in Indonesien zwei Frauen sexuell belästigt hat. Weiter schrieben die beiden Journis über Korruption bei einem Tsunami-Projekt der Hilfsorganisation. Eine Ausgabe später schrieb die «SonntagsZeitung», dass Caritas die Vorwürfe wegen sexueller Belästigung und Korruption nur intern regeln wolle bzw. die Justiz nicht einschalte.

Das Hilfswerk gelangte deshalb an den Schweizer Presserat. Das Hilfswerk war der Meinung, dass von der Sonntagszeitung diverse journalistische Pflichten verletzt wurden. In seiner Stellungnahme gibt der Presserat der Hilfsorganisation nun aber nur in einem Punkt Recht. Im zweiten Artikel hätten die Autoren wichtige Informationen unterschlagen, was einer Verletzung der Ziffer 3 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» gleichkommt. (pv.ch) 

                               
     Caritas obsiegt nur in einem Punkt gegen die «SonntagsZeitung»