Springer-Verlag hat für Freie weiterhin kein Gehör

Die neue «Regelung der Urheberrechte» für freie Journalistinnen und Journalisten des «Axel Springer»-Verlags berücksichtigt wesentliche Anliegen der freien Medienschaffenden immer noch nicht.

Die Freien der «Axel Springer Schweiz»-Medien erhalten dieser Tage eine neue Version der «Regelung der Urheberrechte». Eine erste Version hatte der Verlag bereits im Mai verschickt.  Der Verlag verlangte damit das Einverständnis der Journalistinnen und Journalisten für eine praktisch entschädigungslose und unbegrenzte Abtretung sämtlicher Nutzungsrechte. Eine solche Abtretung bedeutet eine wesentliche Verschlechterung der aktuellen Rechtslage, wonach das Honorar nur die einmalige Nutzung abgeltet. Viele Freie waren nicht bereit, diese Regelung zu unterzeichnen.

Daraufhin fand zwischen dem Journalistenverband  impressum, der Mediengewerkschaft comedia und dem Verlag «Axel Springer Schweiz» eine Aussprache statt. Einige Passagen wurden daraufhin korrigiert, insbesondere jene, welche die Persönlichkeitsrechte der Freien einschränkten.

Die neue Version erfüllt aber einige wesentliche Anliegen der freien Journalistinnen und Journalisten immer noch nicht, insbesondere hinsichtlich der Entschädigungsfrage. Die «Axel Springer AG» hat weitere Gespräche abgelehnt. Darum können impressum und comedia den Freien die Unterschrift nicht empfehlen. Aber auch eine Verweigerung kann wegen des Risikos eines Auftragsrückgangs nicht empfohlen werden.

Die Journalistenorganisationen stellen denjenigen Freien, welche die neue Regelung unterschreiben wollen/müssen ein Muster-Begleitschreiben zur Verfügung. So können die Freien unter anderem ihr Einverständnis zeitlich beschränken. (pv.ch)

                    
              impressum und comedia bieten für freie Journalistinnen und
              Journalisten, die für einen dieser Titel schreiben Muster-
                                     Begleitschreiben bereit. 

                                (Bild: www.axelspringer.ch)