Steuertricks für Medienschaffende

Eine Steuerexpertin hat Freien und Festangestellten aufgezeigt, wie sie sparen.

«Belege sammeln», so lautet die Grundlage zum Sparen, «akribisch, das ganze Jahr, geordnet, angeschrieben mit dem beruflichen Zweck der Auslage.»

Im Zürcher Zentrum Karl der Grosse hat an einer Veranstaltung der Freien Berufsjournalistinnen und -journalisten eine Treuhänderin über zwei Stunden lang aus dem Nähkästchen geplaudert. Sie betreut unter anderem SF-Journalisten und weiss: «In letzter Zeit haben die Steuerkommissäre die Medienschaffenden und ihre Abzüge im Visier.» Manchmal wird der Arbeitsraum zu Hause nicht anerkannt, das Dienstfahrzeug als zu luxuriös angesehen, der Computer gilt auch als privat notwendig und darf nicht abgezogen werden.

Doch die Treuhänderin und die über ein Dutzend Freie waren bald eine verschworene Gemeinschaft und schaukelten sich gegenseitig hoch, was alles abgezogen werden kann unter Geschäftsaufwendungen (Selbstständige) oder detaillierten Berufsauslagen (für Unselbstständige, anstelle der Pauschale): Blumenstrauss für eine Auftrag vergebende Redaktorin – ja, sind Werbekosten. Visitenkarten – klar, ist Büromaterial. Parkgebühren ohne Quittung – sicher, wenns plausibel ist. Taggeldversicherung und Impressum-Beitrag – sogar die zählen zum Berufsaufwand. Was am meisten erstaunte: Aufwendungen für Reportagen, die auf Halde enden, können geltend gemacht werden.

Doch bevor die Anwesenden euphorisch wurden, warnte die Expertin auch: Angaben müssen korrekt sein, Abschreibungen (Computer und Kamera 40% pro Jahr, Büromöbel 25%) richtig vorgenommen werden und eben die Belege auf Verlangen vorzeigbar sein.

Denn: Steuerkommissäre haben ein gutes Gedächtnis und sind nicht auf den Kopf gefallen. Ein Wirtschaftsredaktor, der Kinoeintritte abzieht, kommt damit nicht durch, einer aus dem Feuilleton schon. Ein schönes Essen am Geburtstag der Frau als Geschäftsessen abziehen, fliegt auf. Ebenso mehr Autokilometer aufschreiben, als je gefahren wurden (Steuerkommissäre kontrollieren schon mal Servicerechnungen mit Tachostand).

Für viele der Neugierigen ist es Ziel, beim steuerbaren Einkommen eine Null zu erreichen (als Prämie winkt die Prämienverbilligung bei der Krankenkasse).  Verlustemachen hingegen akzeptiert der Kommissär nur die ersten fünf Jahre. Danach droht das brotlose Zeilendichten als schön-geistiges, nicht abzugfähiges Hobby taxiert zu werden.

Die Medienschaffenden (und der branchenfremde Gatte, der von seiner verhinderten Journalistenfrau geschickt worden war) gingen mit neuem Elan nach Hause an die Steuererklärung. Mit ihrem Wissen ist diese nun keine Pflicht, sondern ein Sport.

Fazit: Es gibt offenbar noch Freie, die viel Geld verdienen, sonst würde sich ja das Belegesammeln nicht lohnen. (pv.ch)