Verleger an den Runden Tisch gezwungen

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat in die langwierige Auseinandersetzung um einen Gesamtarbeitsvertrag zwischen Medienhäusern und Medienschaffenden (Deutschschweiz/Tessin) eingegriffen. Das SECO hat eine Verfügung erlassen, welche die beiden Parteien an den Runden Tisch zwingt. Dies ist  aus dem Journalistenverband Impressum verlautet. Impressum und Comedia haben das Seco mittels Gesuch angerufen. Zur Zeit wird ein Termin für die Gespräche festgelegt. Bis zum Abschluss des Einigungsverfahrens sind die Parteien verpflichtet, den Arbeitsfrieden zu wahren.
   Der GAV hat für angestellte und freie Journalisten Vorteile gegenüber dem Individualvertrag oder den sonst anzuwendenden OR-Bestimmungen: Lohn, Ferien, Überstunden, Sozialleistungen, Kündigungsfrist. (pv.ch)