Was der „Service public“ umfasst

Was gehört zum „Service public“? Der Tages-Anzeiger wollte es wissen und hat seine Leser gefragt. Über 10000 haben geantwortet.

Umfrage-Tages-Anzeiger

Auch wenn es bei der Abstimmung über das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) am 14. Juni 2015 vor allem um eine Änderung der Art der Finanzierung geht, so bestimmt doch eine Frage den Abstimmungskampf: Was ist das überhaupt, „Service public“, und was gehört dazu?

An einer Umfrage des Tages-Anzeigers haben sich nun über 10000 Leser beteiligt. Herausgekommen ist: Champions League, Roger-Federer-Matches und Skirennen werden als zum „Service Public“ zugehörig eingestuft. Die US-Serie Dr. House, das Klatschformat „Glanz & Gloria“, die Talentshow „Voice of Switzerland“ und die Autosendung „Top Gear“ dagegen nicht. Nicht mal der morgen Abend ausgestrahlte „Eurovison Song Contest“ findet eine Mehrheit.

Interessant ist auch die Antwort auf die Frage, wie die politische Berichterstattung der SRG zu beurteilen ist. Volle 64,5 Prozent empfinden sie als objektiv. Von den übrigen finden sie allerdings 30 Prozent zu links und nur 5,3 Prozent zu rechts.

Alles in allem scheint das Öffentlich-rechtliche in der Schweiz ziemlich unumstritten. Nur einer von zehn Befragten wünscht sich eine Schweiz ohne SRG-Sender.

„Wie es uns gefällt“ (tagesanzeiger.ch, Philippe Zweifel)
Die Antworten im Detail (docs.google.com)