Im Umgang mit Facebook und Twitter gelten die gleichen Umgangsregeln wie sonst auch. Wer sich in neuen Medien unvorsichtig äussert, muss mit Konsequenzen rechnen.
Kürzlich sorgte in St. Gallen ein Urteil gegen eine 19-Jährige für Aufsehen. Die junge Frau wurde von einem Einzelrichter des Kreisgerichts St. Gallen zur Bezahlung von über 1000 Franken verurteilt, weil sie einen Mann als „Seckel“ und „truurige Mensch“ bezeichnete.
Was geht noch unter Meinungsfreiheit und was ist schon justiziabel? Darüber gehen die Meinungen auseinander. Tatsächlich aber können unüberlegte Einträge, die durch die Einfachheit des Publizierens gefördert werden, weitreichende Folgen haben.
Der „Business Insider“ hat dazu ein paar Fälle zusammengetragen. Entlassen wurden Leute, die sich lustig machten über sexuelle Übergriffe, die ihren Arbeitgeber kritisierten, die Geheimnisse ausplauderten, die das falsche Twitter-Konto erwischten oder den Tod von Terroristen bedauerten:
„13 People Who Got Fired For Tweeting“
„17 People Who Were Fired For Using Facebook“
Also: Vor dem Absenden nochmals überlegen, ob man das wirklich so publizieren will, schadet nie.