Wenn Tote als Raser bezeichnet werden

Eine Beschwerde gegen «Tele M1» wird vom Schweizer Presserat abgelehnt. Das Aargauer Regionalfernsehen hatte einen Unfallverursacher mit einem privaten Ferienfoto gezeigt und ihn als Raser bezeichnet.

Der Beitrag am 1. April 2008 über einen Verkehrsunfall im Kanton Solothurn, bei dem sich ein Töfffahrer tödliche Verletzungen zuzog, schockierte die Frau des Motorradfahrers. Neben den Bildern der Unfallstelle zeigte der Aargauer TV-Sender auch ein gepixeltes Bild des Verstorbenen, welches «Tele M1» von der privaten Website des Unfallverursachers heruntergeladen hatte. Dort fanden die Berichterstatter auch ein Bild des Unfall-Motorrades, eine Suzuki 500, mit folgendem Text: «Super, wie das Ding läuft!»

Die Frau des Motorradfahrers konnte nicht verstehen, den gleichen Mann, von dem sie sich in der Morgenfrühe verabschiedet hatte, an seinem Todestag in einem Fernsehbericht auf einem privaten Ferienfoto und erst noch als «Raser» bezeichnet zu sehen. Dabei habe ihr Mann immer als besonnener Fahrer gegolten.

In einem weiteren Beitrag des TV-Senders vom 5. April habe «Tele M1» zudem unretuschierte Fotos von ihrem Mann und ihr gezeigt. Damit und insbesondere mit dem Herunterladen von privaten Bildern von ihrer Website habe «Tele M1» in grober Weise gegen ihre Privatsphäre verstossen, weshalb sie an den Presserat gelangte.

Angesichts des unmittelbaren Bezugs zwischen dem auf der Website thematisierten Hobby und dem tödlichen Unfall sei es im konkreten Fall zulässig, die Bilder des Motorradfahrers zu verwenden. Zumal das Bild des Verstorbenen im ersten Beitrag verfremdet und er entsprechend für Dritte ausserhalb des engeren familiären und sozialen Umfelds kaum erkennbar war.

Bezüglich der Bezeichnung «Raser» im beanstandeten Fernseh-Bericht, habe es sich um die Bestätigung der Polizei gehandelt, wonach der den Unfall verursachende Motorradfahrer mit stark überhöhter Geschwindigkeit gefahren sei. Zudem sei im zweiten Bericht erwähnt worden, dass der vormalig als «Raser» bezeichnete im Familienkreis als «besonnener Fahrer» gegolten habe. Die Beschwerde der Frau wurde deshalb abgewiesen. Der ganze Fall im Detail findet man hier. (pv.ch)

               
         Auch der Blick berichtete über diesen Fall (Bild: blick.ch)