Geld von Google – das wollen nicht nur die Verleger, sondern auch die Medienschaffenden selbst. Auf europäischer Ebene haben erste Gespräche stattgefunden. Das Ansinnen ist aber grundsätzlich fraglich.
„EFJ vertritt Rechte und Interessen der Journalisten gegenüber Google“, berichtet Urs Thalmann, Geschäftsführer des Dachverbands über eine Veranstaltung, an der er selbst teilnahm – ein runder Tisch zwischen dem Suchmaschinenanbieter Google und der Europäischen Journalistenföderation EFJ und ihrer Arbeitsgruppe für Urheberrechte AREG.
Während Google offensichtlich seine Produkte zu erklären versuchte, behaupteten die EFJ-Vertreter, „dass die Wiedergabe kleiner Textauszüge in Suchresultaten von Google oder Google News bereits eine Nutzung eines Werkes sei, und dass das Urheberrecht darum tangiert sei.“
Machen wir ein Gedankenexperiment:
Stellen wir uns doch mal vor, mich ruft eine Zeitungsjournalistin an und fragt mich dies und das. Ich gebe Auskunft und die Woche darauf muss ich in der Zeitung lesen, dass meine einzigartigen (und darum vom Urheberrecht geschützten) Aussagen einfach so abgedruckt wurden. Ohne mich am Verdienst, das die Zeitung mit meinen einzigartigen (und darum vom Urheberrecht geschützten) Aussagen macht, zu beteiligen. Ein Skandal! Ich müsste mich wohl bald mit Vertretern der Zeitung an einem runden Tisch treffen, um diese zur Vernunft zu bringen!
Erklären würde ich, „dass die Wiedergabe kleiner Textauszüge in der Zeitung bereits eine Nutzung eines Werkes sei, und dass das Urheberrecht darum tangiert sei.“
Um das Gedankenexperiment wieder zu verlassen: Müsste nach dieser Logik nicht jede wörtlich wiedergegebene Aussage, jeder wörtlich wiedergegebene Textschnipsel jeder lebenden oder noch nicht 70 Jahre toten Person das Urheberrecht gleichermassen tangieren?
Das Ansinnen scheint noch nicht ganz durchdacht. Tut mir leid, liebe Vertreter der EFJ – aber in dieser Sache fühle ich mich von euch kein Stück vertreten. In dieser Frage stehe ich ganz auf der Seite von Google.