Beschwerde gegen «20 Minuten» abgewiesen

Ein Ex-Polizist, dessen unrühmliche Vergangenheit von «20 Minuten» nach fünf Jahren wieder publik gemacht wurde, blitzte beim Schweizer Presserat mit seiner Beschwerde ab.

Die Gratiszeitung «20 Minuten» brachte am 8. August 2008 einen vierspaltigen Seitenaufmacher: «Schwarzer Politiker besucht Kampfkurs», lautete die Überschrift. «Dem schwarzen SP-Politiker Ricardo Lumengo werden die rassistischen Attacken zuviel: Nun besucht er beim umstrittenen Ex-Polizisten Jürg Steiner ein Sicherheitstraining», hiess es im Lead. Darunter berichtete das Blatt über den «Ex-Asylanten» und «ersten schwarzen Nationalrat», dem «die Gewaltzunahme in der Gesellschaft Sorgen» bereite und der sich wiederholt gegen rassistisch motivierte Angriffe –auch auf ihn selbst –zur Wehr gesetzt habe. Lumengo wolle nun «in die Offensive» gehen und «einen persönlichen Selbstverteidigungskurs» besuchen. Anbieter und Trainer sei der «umtriebige» Jürg Steiner. Der –so berichtet «20 Minuten» weiter –«quittierte 2003 nach einer Verurteilung wegen Nötigung seinen Job bei der Polizei. Er hatte eine Autofahrerin aufgrund ihrer schlechten Fahrweise schikaniert».

Noch am selben Tag wandte sich der anwaltlich vertretene Jürg Steiner mit einer Beschwerde an den Schweizer Presserat. Selbst wenn zutreffe, dass Steiner nach der  erwähnten Verurteilung aus dem Dienst bei der Polizei ausgetreten sei, bestehe kein öffentliches Interesse daran, diese Bagatellstrafe noch fünf Jahre später publik zu machen. Auch der im Artikel nicht näher erläuterte Vorwurf, er sei «umstritten», stelle eine durch nichts gerechtfertigte Herabsetzung dar. Er sei bloss einer von Dutzenden ehemaliger Polizisten, die heute selbstständig tätig sind.

Die Beschwerde von Jürg Steiner wurde vom Presserat aus verschiedenen Gründen abgewiesen: «20 Minuten» habe mit der Veröffentlichung des Berichts «Schweizer Politiker besucht Kampfkurs» die Ziffern 3 (Anhörung bei schweren Vorwürfen) und 7 (Respektierung der Privatsphäre, Recht auf Vergessen) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» nicht verletzt. (pv.ch)
 

                      
Presserat-Stellungnahme: «Medien dürfen ausnahmsweise auch über frühere Strafverfahren berichten. Dies gilt insbesondere, wenn eine Zusammenhang zwischen einem früheren Verhalten und der aktuellen Tätigkeit einer Person besteht.» (Bild: http://www.swissmarshal.com/)