Fristlose Kündigung: wann ist sie möglich?

Der Rechtskonsulent von impressum, Alexandre Curchod, sagt auf was Journis bei einer fristlosen Kündigung achten müssen.

Das Obligationenrecht unterscheidet zwischen ordentlichen und fristlosen Kündigungen. Eine ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrags muss unter Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsfristen erfolgen und ist in der Regel nicht anfechtbar, es sei denn, sie sei missbräuchlich erfolgt (z.B. Kündigung als Vergeltungsmassnahme oder diskriminierende Kündigung).

Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung wird die fristlose Kündigung mit sofortiger Wirkung ausgesprochen. Der Angestellte verliert per sofort seinen Lohn; ausserdem muss er Sanktionen der Arbeitslosenkasse hinnehmen. Entsprechend darf die fristlose Kündigung nur ausgesprochen werden, wenn ein besonders schwerer Verstoss gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten vorliegt. Das Gesetz spricht von « wichtigen Gründen » für eine fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses (Art. 337 OR).

Was ist unter einem wichtigen Grund zu verstehen? Nach der Rechtsprechung gilt als wichtiger Grund jeder Umstand, der geeignet ist, das gegenseitige Vertrauensverhältnis zu zerstören oder so weit zu beeinträchtigen, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist der kündigenden Partei nicht mehr zuzumuten ist. Nur ein schwerer Verstoss gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten darf eine sofortige Entlassung nach sich ziehen. Weniger gravierende Verstösse können demgegenüber nur dann zu einer fristlosen Kündigung führen, wenn der Arbeitnehmer zuvor vergeblich und in klarer Weise verwarnt wurde.

Als Beispiele wichtiger Gründe, die zu einer fristlosen Kündigung berechtigen, werden etwa strafbare Handlungen des Arbeitnehmers zu Lasten des Arbeitgebers oder von Kunden aufgeführt: Ein Arbeitnehmer stiehlt Geld aus der Kasse, fälscht Arbeitsrapporte, beleidigt Kunden (oder eine Interview-Partnerin) oder er verursacht durch Volltrunkenheit am Steuer einen Totalschaden am Geschäftsauto. Auch die Verletzung von vorvertraglichen Aufklärungspflichten kann einen wichtigen Grund für eine fristlose Entlassung darstellen: Man bewirbt sich für einen Posten mit Verantwortung, verschweigt aber seine strafrechtlich vorbelastete Vergangenheit; man vergisst bei der Bewerbung zum Gerüstmonteur zu erwähnen, dass man nicht schwindelfrei ist oder eine Bewerberin um die Stelle als Gastronomiekritikerin verschweigt, dass sie ihren Geschmackssinn verloren hat.

Weitere Anwendungsfälle gerechtfertigter fristloser Entlassungen können die Teilnahme an einem illegalen Streik sowie den Arbeitgeber konkurrierende Tätigkeiten sein (z.B. Journalist unterhält eine Website der Konkurrenz, Schlafwagen-Zugbegleiterin verkauft auf eigene Rechnung Cognac an die Reisenden). Absenzen und Unpünktlichkeit sind demgegenüber mittelschwere Vergehen, die sicher nur nach einer entsprechenden Verwarnung eine fristlose Entlassung nach sich ziehen dürfen. Auch die Nichteinhaltung von Weisungen des Arbeitgebers gehört grundsätzlich in dieselbe Kategorie.

Nicht nur Arbeitgeber, auch Arbeitnehmende können ihren Arbeitsvertrag unter Umständen fristlos kündigen: So kann eine Journalistin nicht zu Beiträgen gezwungen werden, die dem Leitbild oder der eigenen Überzeugung zu wider laufen; aus einer entsprechenden Weigerung darf der Betroffenen kein Nachteil erwachsen. Wird etwa das gegenseitige Vertrauensverhältnis durch eine beabsichtigte Änderung der publizistischen Leitlinie gestört, so berechtigt das die Journalistin unter Umständen zu einer fristlosen Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses.

Bei fristlosen Kündigungen spielen in der Praxis die Umstände des Einzelfalls eine erhebliche Rolle. Beabsichtigen Sie, ihr Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen oder wurde Ihnen fristlos gekündigt, holen Sie unbedingt juristischen Rat ein.  (pv.ch)

                                     
Anwalt Alexandre Curchod über fristlose Kündigungen. (Bild: impressum)