Glasklare Schleichwerbung für Sozialisten

Ein SVP-Mann regt sich über den mal wieder durch und durch sozialistischen Tages-Anzeiger auf. Tatsächlich ist der von ihm angeprangerte Text aber gar nicht aus dem Tagi. Die Newsnet-Problematik macht auch in einem weiteren Fall Schlagzeilen.

BAZ-Porträt auf tagesanzeiger.ch
Bild: Screenshot tagesanzeiger.ch

SVP-Mann Samuel Balsiger war nicht sehr erfreut nach der Lektüre eines Porträts von SP-Mann Andy Tschümperlin auf Tagesanzeiger.ch. Er twitterte:

Nein, denn ein kleines Detail hatte Balsiger übersehen. Beim Text handelte es sich um eine Übernahme aus der „Basler Zeitung“, dieser angeblich durch und durch propagandistischen „Blocher Zeitung“. Es scheint fast, als werde man bei der Betrachtung der Realität manchmal zum Opfer der eigenen Vorurteile.

Und ein weiterer Fall mit Newsnet-Problematik macht derweil Schlagzeilen: Die „Basler Zeitung“ wird derweil vom Presserat gerügt, „die Ziffern 3 (Quellen), 5 (Berichtigung) und 8 (Diskriminierung) der ‚Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten‘ verletzt“ zu haben, es geht um einen Text von Thomas Wehrli zur Verfolgung von Christen (online unter „Alle fünf Minuten wird ein Christ ermordet“). Die Website Tagesanzeiger.ch, auf der der Text auch während etwa 10 Stunden zu lesen war, wird dagegen nicht gerügt. Hier die Begründung:

Hätte die Redaktion von «Tages-Anzeiger Online» bei genügender Sorgfalt auf Anhieb erkennen müssen, dass der von der «Basler Zeitung» übernommene Beitrag insbesondere gegen die Ziffer 8 (Diskriminierung) der «Erklärung» verstösst? Angesichts der aussergewöhnlichen Virulenz des Artikels von Thomas Wehrli erscheint dies dem Presserat zumindest nicht abwegig. Und selbst wenn die Verletzungen der «Erklärung» für die Redaktion nicht so offensichtlich erkennbar waren, dass sie zwingend vor der Publikation hätte eingreifen müssen, wäre eine genauere Prüfung angesichts des heiklen Themas zumindest wünschbar gewesen.

Bei einer Gesamtbetrachtung aller Umstände erscheint es dem Presserat aber unverhältnismässig, diese Unterlassung der Redaktion zu rügen. Denn zum einen weist der Vermerk «Basler Zeitung» darauf hin, dass es sich um einen extern übernommenen, nicht selber recherchierten Bericht handelt. Vor allem aber hat die Redaktion eine angemessene Korrekturmassnahme ergriffen, indem sie den Artikel von der Website entfernte, nachdem Leser sie auf den problematischen Text hingewiesen hatten. Soweit sich die Beschwerde der VIOZ gegen «Tages-Anzeiger Online» richtet, ist sie deshalb abzuweisen.