Mehrfachgewinn ist erlaubt

Peer Teuwsen vom «Magazin» hat den Zürcher Journalistenpreis bereits zum zweiten Mal zugesprochen erhalten. Jury-Präsident Fredy Gsteiger erklärt die Prämierung.

PV.CH: Wie läuft die Selektion ab?
Gsteiger: Jedes Jahr erhalten wir bis zu 200 Arbeiten. Immer 2 Jurymitglieder begutachten einen Block eingereichter Arbeiten. Daraus wählen sie 4 bis 6 Artikel. So kommen die besten 30 zusammen, die dann von allen 5 Jury-Mitgliedern gelesen werden. In der Diskussion werden die Gewinnerinnen und Gewinner ermittelt.

Dabei kennt die Jury Autorenname und Medium.
Ja. Das ist deklariert und wird auch in Zukunft beibehalten. Alles andere wäre nicht praktikabel, man hat die Artikel ja meist bei der Publikation schon gesehen.

Ein Ex-Jurymitglied ist beobachtet worden, wie es sämtliche Endrunden-Texte auf dem Flug zur Jurysitzung in unter einer Stunde gelesen hat.
Natürlich kann man das nicht überwachen. Auch ich lese ab und zu eine Arbeit im Zug. Aber von der gegenwärtigen Jury habe ich den Eindruck, dass sie den Journalistenpreis sehr ernst nimmt und ihre Arbeit mit einem hohen Fairnessbewusstsein erledigt.

Nun hat mit Peer Teuwsen erneut ein Journalist den Preis zum zweiten Mal gewonnen.
Theoretisch kann ihn jemand x Mal gewinnen. Die Statuten verbieten das nicht. Auch ein Medium kann mehrfach berücksichtigt werden. Es kommt darauf an, was vorliegt. Wir wählen das Beste aus.

Teuwsen ist stellvertretender Chefredaktor des «Magazin». In den letzten Jahren ist in der Branche vermehrt Kritik aufgekommen, der Preis sei nur für Autoren einer grossen Zeitung oder Zeitschrift zu gewinnen.
Uns ist das sehr wohl bewusst. Nicht alle Medien haben die gleichen Möglichkeiten. Die Grossen stellen einfach mehr Raum und mehr Zeit für Recherchen zur Verfügung. Deshalb suchen wir bewusst in Regionalzeitungen nach guten Arbeiten. Diesmal  konnte  allerdings niemand berücksichtigt werden. Doch im Wesentlichen  legen wir objektive Massstäbe an, das heisst, das Ergebnis zählt.

Wer macht die Vorschläge für den Preis fürs Lebenswerk?
Die können auch von aussen kommen. Das ist ein Zusatzpreis, der nicht jedes Jahr vergeben werden muss. (pv.ch)