Meldung zum Aprilscherz gemacht

Radio DRS 3 verleiht einer Meldung der „Neuen Luzerner Zeitung“ die Bronzemedaille im Wettbewerb um den besten Aprilscherz. Doch prämiert wurde ein ganz normaler, ernsthafter Artikel.
Aprilscherz
Wie @mediaworkluzern twittert (Twitpic), hat der Radiosender DRS3 einen Artikel der „Neuen Luzerner Zeitung“ als drittbesten Aprilscherz ausgezeichnet. Das Problem dabei: Es ist gar kein Aprilscherz.

Ursprung der Verwirrung ist der Artikel „Bettelnde Strassenmusikanten unerwünscht“, in dem berichtet wird, dass sich Strassenmusiker in der Stadt Luzern per sofort an strengere Regeln halten müssen:

So sind Strassendarbietungen auf Brücken ab sofort verboten. Zudem gilt ein Sitzverbot für Strassenmusikanten auf Trottoirs, Schaufenstereinfassungen, Boulevardbetriebsmobiliar und Plätzen – also praktisch überall.

Die Bestimmungen der Verordnung über die Nutzung des öffentlichen Grundes laden tatsächlich ein zum Gedanken, das habe sich jemand als Scherz ausgedacht:

Weiterhin erlaubt und nicht bewilligungspflichtig bleibt das Musizieren in der Öffentlichkeit zwischen 16 und 22 Uhr werktags, pro Tag darf nicht länger als 30 Minuten am gleichen Standort gespielt werden.

Es ist aber alles Ernst und nachzulesen auf der Website der Stadt Luzern (PDF-Datei). Auch wenn sich die Kollegen bei DRS3 „so sicher“ waren, dass es sich um einen Aprilscherz handelt.