Tamedia regelt Besuchsrecht neu

Der Schweizer Medienkonzern vereinheitlicht das Besuchsrecht der Berufsorganisationen in seinen zahlreichen Betrieben.

Kurz vor Pfingsten ist bei den Organisationen der Medienschaffenden noch Hektik ausgebrochen. Grund: Ein unilateraler Erlass der Tamediazum «Besuchsrecht der Gewerkschaften». Er lautet:

«Nach Voranmeldung mindestens 5 Tage vor dem geplanten Besuch und unter Angabe des Grundes können die Gewerkschafter in dazu zur Verfügung gestellten Räumen allgemeine Informationen durchführen. Dabei legen wir Wert darauf, dass die Gespräche den Arbeitsablauf nicht stören und auf betriebliche Abläufe Rücksicht genommen wird. Zudem ist der von der Arbeitgeberin konkret vorgegebene zeitliche Rahmen einzuhalten. Einzelgespräche müssen ausserhalb der Arbeitszeit und des Betriebs geführt werden. Eine Anfrage für den Besuch eines Betriebs ist an den zuständigen Leiter PM zu richten. Dieser wird dann innerhalb von zwei Arbeitstagen Antwort geben.»

Die Angesprochenen bei Impressum, Comedia und SSM – die gerne auch mal eine Sponti-Info machen, wenn der Tamedia-Konzern sein Portfolio umschichtet – kratzten sich am Kopf: 5 Tage Vorankündigung sind in der Medienbranche ja eine kleine Ewigkeit.

Die genauere Überprüfung der Regelung ergab aber rasch: In vielen Tamedia-Betrieben ist sie ein Fortschritt. Die Journalistenvertreter konnten also doch noch entspannt in den Pfingsturlaub fahren.

Auf Anfrage bestätigt die Tamedia, bei der Regelung gehe es keinesfalls darum, Besuche der Arbeitnehmervertreter zu verhindern, sondern einfach darum, in allen Redaktionen, Druckereien und Betrieben sowie für alle im Unternehmen vertretenen Berufsgattungen dieselben Konditionen zu schaffen. Und, so liess man durchblicken, bei aktuellen Anlässen sei die 5-Tage-Frist natürlich nicht sakrosankt. (sut.)      

                   
Kurzer Sturm im Wasserglas. Doch die Regelung ist in vielen Tamedia-Betrieben tatsächlich ein Fortschritt. (Bild: media.espace.ch)